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  #1  
Alt 22.10.2010, 13:38
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Hallo,
mein Ex-Mann und ich leben seit 2,5 Jahren getrennt. Wir haben einen gemeinsamen 7jährigen Sohn, der bei mir lebt. Mein Ex-Mann kümmert sich sehr viel um unseren Sohn (geht mir ihm zum Fussballtraining und Spielen, alle 14 Tage ist er bei ihm übers Wochenende, hat ihn auch einfach so mal in der Woche..). Dennoch gibt es z. B. zu Weihnachten immer wieder heiße Diskussionen, wo das Kind am Heiligabend feiert. Bisher war er immer bei mir. (Aber nur unter großem Protest!). Kennt jemand eine gesetzliche Regelung, daß das Kind bei "solchen Anlässen" dort feiert, wo der Lebensmittelpunkt ist bzw. wo er auch sonst wohnt?
Ich würde gerne bevor die Diskussionen unter die Gürtellinie gehen, meinem Ex-Mann mit dieser Gesetzesregelung kommen.
Ich danke Euch im voraus!
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  #2  
Alt 22.10.2010, 21:09
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Zitat:
Zitat von Tina Beitrag anzeigen
Ich würde gerne bevor die Diskussionen unter die Gürtellinie gehen, meinem Ex-Mann mit dieser Gesetzesregelung kommen.
mit anderen worten: fair zu sein und das kind abwechselnd bei DIR und IHM weihnachten verbringen lassen, scheidet aus?
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  #3  
Alt 14.12.2010, 22:38
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Hallo,

bei mir geht es mit guten Worten leider auch nicht mehr weiter !

Gibt es eine Gesetzliche Regelung um das Besuchsrecht/Umgang zu Regeln ?

Gruß

Marc
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  #4  
Alt 15.12.2010, 11:26
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Registriert seit: 22.10.2010
Beiträge: 3
Standard Bei wem feiert das Kind Weihnachten

Hallo Marc,

nach Rückfrage bei meinem Anwalt erhielt ich die Antwort, daß es keine gesetzliche Regelung dafür gibt. Im Zweifelsfall wechselt man sich von einem Jahr zum anderen ab.

Gruß

Tina
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  #5  
Alt 15.12.2010, 21:27
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Und das allgemeine Umgangsrecht ? die 14Tage Regelung ! Gibt es da was festes ?
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  #6  
Alt 16.12.2010, 09:06
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Hallo Marc,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es so: wenn beide haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, haben auch bei Erziehungsberechtigte das Recht, das Kind zu sehen. In der Regel ist es ja so, daß das Kind bei der Mutter seinen Lebensmittelpunkt hat, sprich lebt. Dennoch hat der Vater das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen. Da hat sich aus der Vergangenheit die 14tägige Regelung eingebürgert. Sollte die Frau dem nicht zustimmen, muss man dieses Umgangsrecht vor Gericht geltend machen.
Bei mir war es so, daß wir uns in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung dazu verständigt haben.
Gruß
Tina
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