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  #1  
Alt 01.11.2009, 18:07
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Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 2
Beitrag ´Beschränkungen des gemeinsamen Sorgerechtes

Darf ich mein gemeinsames Sorgerecht nicht ausüben, wenn ich gewisse Besonderheiten finanziell nicht unterstützen kann?
Beispiel: Meine Tochter (12 Jahre besucht das Gymnasium) möchte für 6 Monate nach Neuseeland.
Kosten €10.000,00. Ich kann hierfür keinen Beitrag leisten, da mir nach Abzug des Unterhaltes für 4 Kinder kein Geld mehr bleibt und ich außerdem (genau wie meine Noch-Ehefrau) noch Schulden habe.
Nun sagte mir meine Frau, dass sie das Geld alleine aufbringen würde und ich dann aber kein Recht mehr hätte im Rahmen des Gemeinsamen Sorgerechtes mich gegen die Reise auszusprechen.
Stimmt das? Ich glaube nicht. Wer weiß mehr?
Vielen Dank für Antworten
Jochen
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  #2  
Alt 02.11.2009, 18:12
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Umfang Sorgerecht

Hallo,
solange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, solange kannst du es auch ausübern. Das Ja-Sagen zu einem Schüleraustausch gehört sicher zu dem Bereich, der abgesprochen werden musst.
Du solltest allerdings gute Gründe haben, nein zu sagen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Andernfalls könnte deine Noch-Frau beim Gericht beantragen, dass deine Entscheidung ersetzt wird bzw. ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen wird.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 02.11.2009, 19:46
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Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 2
Standard Beschränkung des gemeinsamen Sorgerechts

Hallo Dirk,

vielen Dank für Deine Antwort.
Bei dem Schüleraustausch sind die Finanzen das große Problem. Gerne soll meine Tochter das Angebot annehmen. Eigentlich haben aber weder ich noch meine Frau das Geld.
Wenn ich irgendwie könnte würde ich ja auch bezahlen. Aber bei unter € 800,00 im Monat unter noch einer Eigentumswohnung bleibt kein Geld übrig.

Aber, das Thema ist, ob ich in diesem Fall (oder in ähnlichen Fällen) generell nichts mehr zu sagen habe wenn ich nichts bezahlen kann.

Gruß Jochen
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  #4  
Alt 02.11.2009, 21:36
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhalt und Sorgerecht

Hallo,

nein, das Sorgerecht ist nicht mit der Zahlung von Unterhalt gekoppelt. Wenn du deiner Unterhaltspflicht nachkommst, dann brauchst du generell auch keine Sorge zu haben, dass du das Sorgerecht verlieren könntest. Wenn kein Geld da ist, dann ist die Argumentation mit dem Geld nicht unsachlich. Schulden aufzunehmen und einen Schüleraustausch zu ermöglichen halte ich persönlich auch nicht gerade für sinnig. Was für einen Plan hat denn deine Frau? Will soll das finanzierte, sprich zurückgezahlt werden?

Gruss
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  #5  
Alt 09.11.2009, 12:43
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Hallo Jochen,

Uwe hat es ja schon sehr gut erklärt. Hier noch mal einer der interessanten Paragraphen dazu im BGB:

§ 1687 BGB
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Stichworte
gemeinsames sorgerecht, unterhalt für kinder

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