|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich habe 2-3 Fragen. Und zwar lebt mein Sohn (8 Monate alt) bei meiner Exfreundin und ihrem Freund, seitdem er geboren ist. Ich habe erst zwei Wochen nach der Geburt von dem Kleinen erfahren, das Ergebnis des Vaterschaftestests habe ich vor gut 2 Monaten bekommen und dann auch den gesamten Unterhalt nachgezahlt. Monentan sehe ich den Kleinen alle 2-3 Wochen, jedoch bestimmt die Mutter immer wann ich ihn sehen kann und wenn sie etwas anderes vor hat, muss ich mich danach richten. Ich habe die Mutter auch gefragt, ob ich den kleinen nicht einmal für 3-4 Stunden bei mir und meinen Eltern haben könnte, ohne dass sie dabei ist. Dies hat sie abgelehnt. Wie ist die Rechtslage? Wenn ich mich jetzt ans Jugendamt wende und verlange, dass eine klare Regelung getroffen wird wie oft ich ihn sehen kann, welche Rechte habe ich dabei? Und ab wann wird das Jugendamt auch dafür sorgen, dass ich den kleinen am Wochenende regelmäßig ganz bei mir habe? Eine Einigung mit der Mutter ohne das Jugendamt hinzuzuziehen gestaltet sich schwer und mir wäre es auch lieber, wenn das Jugendamt etwas bestimmt, an das sich beide Seiten halten müssen. Danke für Eure Antworten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |