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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 28.08.2011, 00:57
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Standard Ex-Frau hat Entzug von Sorge- und Besuchsrecht angekündigt

Hallo,

ich bin recht erschüttert und wollte um Eure Meinung fragen.

Ich war 7 Jahre lang verheiratet, aus dessen Ehe ein 4 Jähriger Sohn entstanden ist. Ich wohne in der BRD, meine Ex-Frau ist mit unseren Sohn nach Polen zurück gegangen.

Nach der Scheidung in Polen habe ich freiwillig zugestimmt, Ihr den geforderten Unterhaltssatz zu zahlen (ca. 250 Euro). Das zahle ich regelmäßig ein, Erhalte kein Kindergeld (da nach dem EU Recht ich dafür nicht berechtigt bin, da mein Sohn in Polen lebt).

Leider ist die Strecke zwischen mir und meinen Sohn recht lang. Diese liegt 650 und in der nahen Zukunft 1000 km (Pro eine Richtung, d.h. mal 2 rechnen). Ich besuche meinen Sohn daher selten: 2-3 mal im Jahr.

Jeder von uns hat seit einiger Zeit ein eigenständiges Leben, d.h. Sie hat einen neuen Freun und ich eine neue Freundin.

Seit kurzem meinte meine Ex-Frau, dass meine seltenen Besuche dem Kind psychisch schaden. Er kratz sich wohl und ist dann sehr still wenn mein Name fällt und wechselt das Thema. Sie hat sich mit einem Kinderpsychologen und einen Anwalt (in Polen) unterhalten . Der Entzug von Sorge- und Besuchsrecht sei daher kein Problem.

Entweder komme ich 1 x im Monat meinen Sohn besuchen oder Sie wird den Entzug des Sorge- und Besuchsrecht einleiten.

Monatlich schaffe ich es aber nicht meinen Sohn zu besuchen. Weder finanziell noch von der Zeit. Sie lässt sich auf keine Gespräche / Kompromisse ein. Es gibt nur die beschribene Wahl.

Ich will meinen Sohn nicht aufgeben / mir weg nehmen lassen. Wenn ich zu besuch bin, ist das Verhältnis zwischen mir und meinen Sohn super.

Was nun?

Danke für Eure Meinungen
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  #2  
Alt 29.08.2011, 09:16
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Guten Morgen,

diesen Salat hast du natürlich jetzt nur weil du zugestimmt hast, dass sie mit deinem Sohn 650 KM weit wegziehen darf.
Ich weiss nicht, wie du dir unter diesen Umständen gedacht hast, eine Vater / Sohn Beziehung aufzubauen bzw. weiterführen zu können. Du sagst ja selbst das es dir nicht möglich ist, mehr als 2 oder 3 mal deinen Sohn pro Jahr zu besuchen.
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  #3  
Alt 29.08.2011, 10:43
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hallo Coldplaz,

Vielen Dank für die sehr hilfreiche antwort.
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  #4  
Alt 29.08.2011, 14:05
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Zitat:
Zitat von Hamburg2011 Beitrag anzeigen
Sie hat sich mit einem Kinderpsychologen und einen Anwalt (in Polen) unterhalten . Der Entzug von Sorge- und Besuchsrecht sei daher kein Problem.
Ja, sorry. Aber bei diesem Stand der Dinge ist guter Rat teuer.
Ich denke, JETZT kann nur noch ein Anwalt mit entsprechender Fachkompetenz die Sachlage beurteilen und sagen, ob hier eine Möglichkeit für dich besteht das Sorge- und Besuchsrecht zu halten.
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  #5  
Alt 29.08.2011, 17:27
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Ich habe mich jetzt durch einen Anwalt beraten lassen. Ich gebe jetzt weiter was ich besprochen habe, falls jemand in ähnlicher Situation sich befindet bzw. jemals befinden sollte. Ich wünsche es auf jeden Fall keinen.

Wenn der Ex-Partner dies auf die oben beschriebene Schiene durchkriegen will (Kind hat einen psychischen Schaden, Hilfe von Kinderpsychologen und Anwalt an seiner Seite. Grund: zu seltene Besuche), dann wird er/sie das Besuchsverbot mit sehr hoher wahrscheinlichkeit durchsetzen können.

Ändern hätte man es nur können, wenn man den Partner dazu rechtlich gezwungen hätte, das Land nicht zu verlassen.

zu meiner damaligen Situation: Zum Trennungszeitpunkt war ich damals mitten in meiner Diplomarbeit, hatte weder eine Wohnung noch Geld noch Zeit und ehrlich eingestanden etwas Angst, wie ich das finanzieren soll. Zum Trennungszeitpunkt dachte ich daher, dass es besser wäre sich zu einigen, weil man sich doch nicht immer nur streiten muss: ich könne meinen Sohn besuchen so oft ich will und wie ich will hieß es damals. Und sie fährt nur nach PL, weil Sie dort Familie hat, die sie in der schwierigen Zeit unterstützt. Ich habe es geglaubt. Und es hat auch einen Zeit lang funktioniert, bis der neue Lebenspartner von Ihr ins leben kam.

Heute weiß ich das Gegenteil. Und heute weiß ich dass ich durch Prozesskostenbeihilfe hätte viel erreichen können. Und ich würde unabhängig davon wie gut man sich noch geeinigt hat, das ganze mit Hilfe der Staatsmacht durchsetzten. Ich kann es nur jeden so empfehlen.

Mir bleibt nur der Weg zum Jugendamt (evt. intervenieren) und ein Prozess vorm Gericht auf eigene Kosten. Falls sich jemand fragt, ob im Falle einer Besuchsrechtenziehung man weniger bzw. keinen Unterhallt zahlen musss: man muss weiter hin zahlen. man wird zu Geldquelle.

Es ist halt eine gut durchdachte bzw. geschickte Form, den Ex-Lebenspartner aus seinem jetzigen Leben fern zu halten.
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  #6  
Alt 30.08.2011, 09:19
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Zitat:
Zitat von Hamburg2011 Beitrag anzeigen
Wenn der Ex-Partner dies auf die oben beschriebene Schiene durchkriegen will (Kind hat einen psychischen Schaden, Hilfe von Kinderpsychologen und Anwalt an seiner Seite. Grund: zu seltene Besuche), dann wird er/sie das Besuchsverbot mit sehr hoher wahrscheinlichkeit durchsetzen können.
Ändern hätte man es nur können, wenn man den Partner dazu rechtlich gezwungen hätte, das Land nicht zu verlassen.
Genau darauf, wollte ich halt mit meiner ersten Aussage hinweisen. Mit dem Umzug von ihr, hast du das Ruder aus der Hand gegeben.
Übrigens, im Falle deines Einverständnis hätte zudem die Möglichkeit bestanden, das Hol- und Bringverhältnis und die daraus resultierenden Kosten anders zu vereinbaren. Das hätte gar nicht alles an dir alleine hängenbleiben müssen.

Zitat:
Zitat von Hamburg2011 Beitrag anzeigen
Zum Trennungszeitpunkt dachte ich daher, dass es besser wäre sich zu einigen, weil man sich doch nicht immer nur streiten muss: ich könne meinen Sohn besuchen so oft ich will und wie ich will hieß es damals.
Das war sicherlich gut gemeint von dir, allerdings ohne jegliche Rücksicht auf dich selbst. Die 650 KM waren auch zu Beginn nicht weniger. Wie schwierig das in der Praxis wird, hättest du echt schon vorher wissen müssen.

Zitat:
Zitat von Hamburg2011 Beitrag anzeigen
Mir bleibt nur der Weg zum Jugendamt (evt. intervenieren) und ein Prozess vorm Gericht auf eigene Kosten.
Ich bin gespannt, ob du diesen Weg wirklich gehen wirst wenn auch schon dein Anwalt keine Erfolgsaussichten prophezeit.

Zitat:
Zitat von Hamburg2011 Beitrag anzeigen
Falls sich jemand fragt, ob im Falle einer Besuchsrechtenziehung man weniger bzw. keinen Unterhallt zahlen musss: man muss weiter hin zahlen. man wird zu Geldquelle.
Deshalb wird auch oftmals gnadenlos versucht, das Besuchsrecht zu unterbinden. Müssten die Damen dafür auch auf den Unterhalt verzichten, würden die Kinder um einiges weniger zwischen die Fronten von Machtspielchen geraten. Denn dann würden sich das die meisten nochmal überlegen. Ein Kind benötigt Vater und Mutter. Die Rechtslage sagt, ein Kind benötigt Mutter und Geld...so simpel ist der Vater austauschbar, bzw. in seine eigentlich gewollte Rolle gedrückt.
Ob der Vater aufgrund des fehlenden Besuchsrechts langfristig psychische Erkankrungen erleidet, interessiert niemanden. Das ist zweitrangig.

Ich wünsche dir viel Kraft für die Zukunft.
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