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  #1  
Alt 28.09.2009, 21:19
Ich Ich ist offline
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Beiträge: 4
Ausrufezeichen Frage zu Schwester

Hallo, ich wusste nicht in welche Sektion ich mein Anliegen Posten sollte, daher mache ich es hier rein, falls ich hier falsch bin und es wo anderes hingehört, bitte verschieben. Danke

Es geht um folgendes bzw. um die Minderjährige Schwester meiner Lebensgefährtin.

Die Schwester, ich nenne Sie hier mal Susi, lebt bei meiner schwiegermutter im Haus, mit 4 weiteren jedoch älteren Männlichen Geschwistern. Um es kurz zu fassen, es herrschen in diesem Haushalt für Susi unerträgliche zustände ( nichts sexuelles oder der gleichen !!!) Sie hat schon öfter den Wunsch geäußert, von Ihrer Mutter weg zu kommen um bei uns wohnen zu wollen/dürfen.

Nun meine frage. Ist das grundsätzlich möglich bzw. was müsste man realisieren um das evtl. möglich machen zu können?

Gruß
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  #2  
Alt 28.09.2009, 21:47
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Beiträge: 27
Standard Sorgerecht Schwester

Hallo,
es handelt sich hier um eine Frage zum Sorgerecht für ein minderjähriges Kind. Das Sorgerecht umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Inhaber des Sorgerechts kann also bestimmen, wo das Kind seinen Aufenthalt hat.
Das Sorgerecht wird grundsätzlich von den Eltern gemeinschaftlich ausgeübt.
Hier tauchen also die Fragen zur Frage auf: hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? Was ist mit dem Vater?
Wenn die Zustände im Wohnumfeld untragbar sind, kann das Jugendamt eingeschaltet werden. Ob dann in eurem Fall dabei herauskommt, dass die Schwester bei euch wohnt, weiß man nicht.
Vielleicht kann man mit der Mutter reden? Wie alt ist die Schwester deiner Lebensgefährtin? Auch das spielt eine Rolle.
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  #3  
Alt 28.09.2009, 21:58
Ich Ich ist offline
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Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo und danke für deine antwort.

ich sage mal so, die Familie ist beim Jugendamt schon bekannt, ein älterer bruder war schon eine zeitlang im heim bzw. bei einer pflegefamilie.

Was den Vater angeht, ist für uns nicht ganz schlüssig wer es ist, es kommen dabei 2 Männer in frage, entweder der Stiefvater ( lebt mit der Mutter zusammen ) oder der ex. Die Mutter hat definitiv das alleinige sorgerecht.

Mit der Mutter kann man nicht reden, könnte man das, gäbe es diese Situation nicht. Die Schwester ist 15.
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  #4  
Alt 29.09.2009, 12:15
Uwe Uwe ist offline
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Beiträge: 22
Standard Sorgerecht entziehen

Hallo,

in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und die Mutter mit einem Auszug nicht einverstanden ist, müßte ihr das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das geht nur im Zusammenwirken mit dem Jugendamt. Ich würde versuchen, dort ein Gesprächstermin zu bekommen, um die Situation und den Wunsch der Tochter zu erörtern. Ohne Einschaltung des Jugendamtes geht es nicht.
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  #5  
Alt 29.09.2009, 13:24
Ich Ich ist offline
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Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 4
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Hallo,

vor einem halben jahr saßen wir schon gemeinsam beim jugendamt, da ging es um einen bruder, der aus der familie in ein heim wollte, ausgelöst wurde das von der ältestetn schwester die ihren bruder dazu missbrauchte, der mutter eins auszuwischen, ich bin damals mit zu dem termin, und habe geschlichtet, so das der bruder bleiben kann bzw habe ich geklährt, wie diese situation zustande gekommen ist.

Ich vermute, wenn ich jetzt ankomme und sage ich möchte versuchen das die jüngere schwester zu uns kommt, wird man uns im jugendamt schief anschauen.

Mittlerweile ist die situation auch so verfahren, das die schwester auch nicht mehr zu uns darf, uns wurde schon mit polizei gedroht wenn sie zu uns kommt.

Geändert von Ich (29.09.2009 um 20:27 Uhr)
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  #6  
Alt 29.09.2009, 22:41
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 10
Standard Sorgerechtsentzug

Hallo,

na, aber du warst doch ehrlich, als du beim letzten Mal beim Jugendamt warst. Und jetzt ist halt eine andere Situation da. Warum sollen die dich also schief anschauen?

Wer hat euch mit Polizei gedroht?
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  #7  
Alt 30.09.2009, 10:55
Ich Ich ist offline
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Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 4
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Nun ja, es ist eine sehr verfahrene situation, ich kann hierbei nicht soweit ausholen da es schlichtweg den rahmen sprängen würde. Wir, die Partner der älteren Geschwister und sie selbst, haben den eindruck bzw. scheint es eine tatsache zu sein, das unsere gemeinsame Schwiegermutter und Mutter offensichtlich an einer art realitätsverlust bzw. irgendeiner "kopfkrankheit" leitet, anderes können wir uns die gesamtsituation nicht erklähren, es ist teilweiße echt schockierend wenn man sich die ausbrüche, handlungen, und gedanken der Mutter/Schwiegermutter anschaut.

Auf die letzte frage genau zu antworten: Sie hat der betreffenden Tochter, ein verbot ausgesprochen zu uns zu kommen ( Wir sind das böse ) das sie aber gestern denoch bei uns war, hat sie völlig in rage bei mir angerufen und eben mit der polizei und den behörden sogar im bezug auf meine eigene tochter gedroht. Mir ist bewußt das ich mir eigentlich keine sorgen machen muss, aber denoch, die vorstellung ist schon erschreckend.
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