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#1
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| Hallo, meine Frau, wir leben getrennt, sind noch nicht geschieden, will mit unserem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen, weil sie dort jemand kennen gelernt hat. Unser Kind ist 7 Jahre alt. Ausland bedeutet Österreich. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das Kind lebt bisher bei meiner Frau. Habe ich Aussichten, dass das Kind bei mir bleiben kann? Gruss Mario |
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#2
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| Hallo, solange das geimeinsame Sorgerecht besteht, kann die Frau nicht mit dem Kind ins Ausland ziehen, denn dazu müsste das einverständnis auch des anderen Elternteils vorliegen. Das gemeinsame Sorgerecht umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Umzug ins Ausland ist von wesentlicher Bedeutung und hier müssen beide Elternteile zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, muss die Mutter beim Familiengericht einen Antrag stellen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihr allein übertragen wird. Das Familiengericht wird versuchen zu ergründen, was für das Kind das beste ist, wo es sich ma besten entwickeln kann. Die Entscheidung ist also sehr einzelfallbezogen. |
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#3
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| Hallo liebe Freunde ich weiss dass der Titel bisschen anders aussieht als gewöhlich. Ich möchte es ganz kurz halten. Ich bin von meiner Frau geschieden. wir haben ein 5 jährige Sohn und gemeinsame sorgerecht. Meine ex-Frau ist studentin und Sie will kommende Semester 3 bis 6 monaten Auslandsemester in der Türkei machen. Sie will auch den Sohn mitnehmen. Und ganz ruhig sagt Sie zu mir "ich weiss dass es egoistisch ist aber ich muss es tun usw." Das klingt mir als "ich weiss über rote Ampel darf mann nicht fahren aber ich muss es" Hat Sie überhaupt den Recht meinem Sohn 5 Monate lange in Ausland zu halten? Hinweis: ich war selbst eine Ausländische Student (Seit 7 jahren in Deutschland). Nun bin ich selbständig und verdiene über durchschnittlich. Ich fühle mich sehr wohl in Deutschland Meine ex frau; hat deutsche Pass, mein Sohn auch. Aber Sie hat so eine art von türkei liebe. Ihr habt vielleicht in Nachrichten immer das gegenteile davon gehört ![]() Ausserdem ich habe bloss nicht den Zweck mein Sohn von der Mutter fernhalten. sondern ganz normal gemeinsam (naja) das Kind erzeugen. z.B. Sie war letzte 2 Monate lange in Australien. Da war mein Sohn bei mir. Also ich hoffe dass Sie das nicht einfach machen darf? Ich bedanke mich Voraus. PS: sorry für die grammatische Fehlern. |
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#4
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| guten abend, dein deutsch ist für den 7 jährigen aufenthalt hier gar nicht schlecht! brauchst dich also für nichts zu entschuldigen. die bereits gepostete antwort von alexandra trifft prinzipiell auch auf deine situation zu. von daher fällt mir persönlich hier nichts neues dazu ein. kämpfe für dein recht, notfalls per anwalt. |
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| Stichworte |
| ausland, getrennt, kind, sorgerecht |
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