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#1
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| Holla ihr Lieben, wie ist es mit dem Sorgerecht bei der Scheidung. Wann bekommt man ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder? Danke. |
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#2
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| Hallo, also das Kindschaftsrecht ist am 1.8.1998 reformiert worden. Seit diesem Datum wird mit der Scheidung keine Entscheidung mehr über das Sorgerecht gefällt. Das bedeutet, dass es bei dem gemeinsamen Sorgerecht verbleibt, wie es während dem Bestand der Ehe der Normalfall ist. Das Gericht entscheidet über das Sorgerecht nun nur noch, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Wenn er also beantragt, dass im Zusammenhang mit der Scheidung ihm das alleinige Sorgercht für das gemeinschaftliche Kind übertragen wird. Dem Kind sollen beide Elternteile erhalten bleiben. Es soll keine Aufteilung in den ansprechbaren und den besuchenden Elternteil erfolgen. Eine Übertragung des Sorgerechts auf nur ein Elternteil erfolgt i.d.R. nur dann, wenn keine Verständigung mit dem anderen Elternteil möglich ist. Hier liegt die Meßlatte aber sehr hoch. Gruss Maike |
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| kinder, scheidung, sorgerecht |
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