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  #1  
Alt 11.10.2009, 16:32
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Ort: NRW
Beiträge: 2
Standard Gemeinsames Sorgerecht, Pflichten, Auslandsaufenthalt

Hallo,

ich habe einen nichtehelichen, fünfjährigen Sohn, der seit der Trennung von meiner Lebensgefährthin vor fünf Monaten bei ihr lebt (mehr oder weniger bei ihr, dazu gleich mehr). Ich kenne mich nun überhaupt nicht mit dem Familien- und Kindschaftsrecht aus, doch einige Dinge die mir von der Mutter aufgetischt werden, kommen mir etwas krumm vor.

So wie ich das verstanden habe spielt es ja erstmal eine wichtige Rolle, ob hier ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder ob sie das alleinige Sorgerecht hat. Und da bin ich mir recht sicher, dass ersteres zutrifft. Zumindest habe ich keinen entsprechenden Bescheid vom Familiengericht erhalten und außer dem Unterhaltstitel wurde nach der Trennung (wir waren wie gesagt nicht verheiratet) nichts weiter unternommen. Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass auch bei nichtehelichen Kindern grundsätzlich erstmal das gemeinsame Sorgerecht vorliegt?

So verlangt die Mutter von mir z.B. dass wenn ich vom Besuchs-/Umgangsrecht Gebrauch mache, sie genau zu informieren wohin der Ausflug geht, sobald es mal weiter weg ist als der Spielplatz nebenan. Dazu muss gesagt werden, dass unser Sohn eigentlich eher bei ihrer Mutter, also seiner Oma, lebt. Er schläft, isst und lebt bei seiner Oma die nur 30 Meter entfernt von der Wohnung der Mutter lebt. Dort leben übrigens auch ihre beiden größeren Kinder aus vorherigen Beziehungen, die sie ebenfalls irgendwann zur Oma abgegeben hat.
Jetzt hat die Mutter jemanden aus dem Ausland (Frankreich, irgendwo in den Pyrenäen) kennen gelernt und bereits angekündigt, mit unserem Sohn auszuwandern. Das war auch nur als Information und nicht als Frage an mich gerichtet. Ebenfalls habe ich gestern durch Zufall von ihrer Familie erfahren, dass die Mutter mit unserem Sohn kommende Woche dorthin reisen will. Dauer unbekannt. Darüber wurde ich von der Mutter nicht informiert, geschweige denn um Einverständnis gefragt.

Sind mir denn tatsächlich so die Hände gebunden? Habe nur ich diese ganzen Pflichten und muss ich solche Aktionen der Mutter einfach so hinnehmen? Wie oder wo kann ich im Zweifelsfall erfahren, ob das gemeinsame Sorgerecht vorliegt? Was kann ich tun, wenn dem so ist? Beziehungsweise was, wenn die Mutter das einfach ignoriert und unseren Sohn ins Ausland mit nimmt?
Und wenn die Mutter doch das alleinige Sorgerecht haben sollte (was ich aber wie gesagt stark anzweifle), so sind meine Fragen dann hinfällig? Dann kann sie tatsächlich tun und lassen was sie will und bestimmen wie ich das Besuchs-/Umgangsrecht wahrzunehmen habe und sie kann mit unserem Sohn auswandern wann und wohin es ihr beliebt?

Vielen Dank vorab.
Björn, ein besorgter Vater
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  #2  
Alt 12.10.2009, 11:49
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern

Hallo Björn,

wenn ein Kind aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgeht, die Eltern also nicht miteinander verheiratet sind, so fällt das Sorgerecht automatisch der Mutter allein zu. Die Eltern können gemeinsam z.B. vor dem Jugendamt eine Sorgerechtserklärung abgeben, dass das Sorgerecht beiden gemeinsam zustehen soll. Das geht aber nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist.

In einem Fall, wie du ihn schilderst, wenn also nichts bzgl. des Sorgerechts nach der Geburt unternommen wurde, dann hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie braucht dann den Vater nicht um Erlaubnis zu fragen, wenn es um Entscheidungen für das Kind geht. Das gilt auch für den Aufenthalt und eine evt. Auswanderung und den Umzug ins Ausland.

Der Vater hat natürlich auch Rechte, insbesondere das Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Ich würde einen Termin beim Jugendamt ausmachen und mich dort im einzelnen über meine Rechte beraten zu lassen.

Wie war es denn in der Vergangenheit? Wie oft hattest du Kontakt mit deinem Sohn? Wie hast du dich um ihn gekümmert? Wie ist dein Verhältnis zur Mutter?

Viele Grüße
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  #3  
Alt 12.10.2009, 12:15
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Registriert seit: 11.10.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2
Standard

Hallo Alexandra,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Also sind mir tatsächlich die Hände gebunden. Und wenn die Mutter mit unserem Sohn dann eines Tages plötzlich ausgewandert ist ohne mich zu informieren, dann ist es eben so. Denn was das angeht, geizt sie mit Informationen. Ich muss förmlich jeden Tag damit rechnen, dass sie plötzlich weg ist, und mit ihr unser Sohn. Mein Umgangsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn der neue Wohnort irgendwo in den pyrenäischen Bergen liegt, wird für mich vor allem finanziell kaum möglich sein. So bekommt der allwöchentliche Abschied von meinem Sohn eine ganz neue Dimension

Einem gemeinsamen Sorgerecht wird die Mutter definitiv nicht zustimmen, erst recht nicht jetzt mit ihren Auswanderungsplänen. Sie beharrte ja seit der Trennung schon immer darauf, dass mich nichts anzugehen hat und ich rein auf ihre Gnade angewiesen bin.
Was für ein nettes Rechtssystem, in dem der Vater bei nichtehelichen Kindern weniger Wert ist. Zahlen darf er, aber mitbestimmen nicht. Weil ihm ein Ring am Finger fehlt...
Nun gut, da kann man nichts machen. Ich möchte auch nicht dieses Forum mit meinem Unmut beladen. Ich weiß nun bescheid und bedanke mich nochmals für die Antwort.

Alles Gute weiterhin und liebe Grüße,
Björn
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  #4  
Alt 12.10.2009, 13:26
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard nichteheliche kinder - sorgerecht

Hallo Björn,

also, dazu ist so ein Forum ja da, dass man seinen Unmut zum Ausdruck bringen kann. Und es hilft auch noch anderen, wenn man seinen eigenen Fall schildert. Ich denke, du bist nicht der einzige in dieser Situation.
Ich denke auch, dass du über das Jugendamt einiges erreichen kannst. Geh dorthin, erkläre denen deine Sorgen, das Jugenamt ist verpflichtet, vermittelnd tätig zu werden. Zeige Engagement, biete das der Kindesmutter auch an. Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Jetzt wäre Initiative gefragt.

Viele Grüße
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