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  #1  
Alt 09.03.2010, 17:08
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 238
Standard Gemeinsames Sorgerrecht und Umzug

Hallo,

mein Freund und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter, die 8 Jahre alt ist. Nun habe ich jemanden kennen gelernt, der 400 Kilometer weit weg wohnt. Ich möchte gerne mit ihm zusammen ziehen. Der Kindesvater will aber die Zustimmung zum Umzug nicht geben. Was kann ich tun? Die Tochter wohnt bei mir und der Vater hat sie bisher jede Woche für mindestens einen Tag. Muss ich zum Amtsgericht und klagen? Oder sollte ich zunächst mit dem Jugendamt sprechen. Der Vater ist total uneinsichtig. Dabei würde ich ihm auch weiterhin den Kontakt zur Tochter ermöglichen, etwa bei der Ferienregelung großzügig entgegenkommen.

Danke,

Hanni
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  #2  
Alt 10.03.2010, 01:43
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 63
Standard

Mit Deinem Kind 400Km weit vom Kindesvater weg zu ziehen ist erst einmal ziemlich bedrohlich für den Vater, dann muss ein Kind jedes Wochenende 800Km reisen und ein Elternteil mindestens die gleiche Strecke.

Hmmm ... ... Bevor das Gericht angerufen wird, wird gesprochen, Ihr seid die Eltern und müsst bei gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam zum Wohl Eures Kindes gut vorrausschauen und die Konsequenzen Deines Umzuges besprechen. Einfach entschließen mit dem Kind weg zu ziehen ist nicht gut.

Also ... ... Wenn ihr nicht wie zwei Erwachsene die Konsequenzen oder Möglichkeiten ohne Hilfe von draussen besprechen könnt, weil Sturrheit oder vielleicht noch Verletzheit im Raum steht, müsst Ihr zu den Profis. Jugendämter, Erziehungsberatung, ProFamilia, Diakonie, Paarberatung, Mediatoren ....etc ... sind da wichtige unterstützer.

Ein gutes Gericht wird Euch eine Lösungsfindung auch nicht abnehmen und das Jugendamt ist seit Sept. 2009 (Gesetzesreform) auch mit im Boot.
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Stichworte
kind, kontakt, sorgerecht, umzug, vater

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