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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Kindschaftsrecht > Sorgerecht Kinder

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  #1  
Alt 09.04.2010, 16:17
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Standard Geteiltes Sorgerecht nach 5 jahren?

Ich weiss nicht mehr weiter und deshalb suche ich hier rat.

Ich habe eine uneheliche 4 jährige Tochter, sie wird im August 5 Jahre.

Wo meine kleine 1 Jahr alt war, wurde per Richterbeschluss entschieden das die Kindsmutter das Sorgerecht nicht mehr hat sondern wurde auf die Großeltern (Eltern der Kindsmutter) übertragen. Ich bin 25 Jahre alt, habe eigenen Haushalt lebe von Hartz 4. Mein Umgangsrecht ist wöchtlich Samstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Meine frage steht mir das geteilte Sorgerecht zu bzw habe ich eine Chance es zu bekommen? Will ja auch nicht gleich das meine kleine zu mir zieht soll ja bei den Großeltern wohnen bleiben. Gibt es da nee möglichkeit?
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  #2  
Alt 10.04.2010, 00:19
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Wenn das Sorgerecht seinerzeit auf die Großeltern übertragen worden ist und nicht an Dich wird das Gericht sicherlich ein Grund dafür gehabt haben. Magst Du erzählen welchen Grund. Warst Du mit 21 zu jung und zu unreif Dich um Deine Tochter eigenständig zu kümmern?

Wenn die Großeltern kein augenscheilich kindeswohlgefährdendes Verhalten an den Tag legen, wirst Du wohl nicht das Sorgerecht erstreiten können.
Wieso hast Du nur so kurze Besuchszeiten? Liegt es an dem Alter Deiner Tochter?

Willst Du nun mehr Verantwortung für Deine Tochter übernehmen?

Geändert von wach (10.04.2010 um 00:25 Uhr)
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  #3  
Alt 10.04.2010, 11:08
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Hallo Die mutter war damals damit überfordert mit meiner kleinen, sie hat ja noch ein 2tes kind und das lebt in Pflegefamilie. Es wurde nicht direkt übers sorgerecht entschieden sondern die grosseltern habe das sorgerecht als pflegepersonen oder wie man das nennt. Mutter wurde dadrch das sorgerecht entzogen. Das Besuchsrecht wurde vom Jugendamt so festgelegt und die Grosseltern bochen auf dieses Besuchsrecht, d.h. wenn ich zu spät komme bekomm ich ärger. Habe mal gefragt wegen Sonntag da sagten sie sonntag nicht, da wollen wor unsere Ruhe haben.
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  #4  
Alt 10.04.2010, 17:17
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Ok ... Bevor ich Dir einen Tipp geben kann folgendes:

... Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht oder nur kurz mit der Mutter zusammen gewohnt hast und Dich in der Anfangszeit nicht soviel um Deine Tochter gekümmert hast ... Anders kann ich mir nicht erklären, warum das Gericht nicht Dir das Sorgerecht seinerzeit übertragen hat.
Schreib mir mal was damals los war, gab es einen Zwischenfall, wie war Deine Beziehung zu der Mutter und schreibe mir ob Du Dich damals (vor der Gerichtsentscheidung) um Eure Tochter kümmern konntest/wolltest?

Ich gehe nach Deiner Beschreibung mal davon aus, dass das Sorgerecht an einen Vormund vom Jugendamt gegangen ist und die Großeltern als sogennante Pflegeeltern eingesetzt worden sind. Stimmt das?

Geändert von wach (10.04.2010 um 17:19 Uhr)
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  #5  
Alt 10.04.2010, 17:47
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Hallo wach. Wo die KM Schwanger war, hat sie sich von mit getrennt. War zur Geburt des Kindes net dabei. Habe damals umgangsrecht bekommen einmal die Woche Mittwochs 1 stunde von 15-16 Uhr anfangs in der Erziehungsberatungsstelle später die eine stunde bei den Großeltern. Wo wir in der einen Stunde Spazieren waren, war die Oma immer mit dabei (da war die kleine 1 Jahr). Das umgangsrecht 1 std. ging von 0-4 Jahre. Nach ihren 4 Geburtstag bin ich aufs Jugendamt und habe gefragt ob man das Umgangsrecht nicht verlängern kann, weil mit den Großeltern keine einigung möglich war. Haben die mich und die Großeltern aufs Jugendamt bestellt. Da hat mich der Opa als Hartz 4 Empfänger beschimpft Ihr hartz 4 empfänger bekommt eh alles in den Arsch geblasen, deshalb braucht ihr auch kein Unterhalt zahlen. Das hat er vor der Frau vorm Jugendamt gesagt, die Frau hat dazu nix gesagt. Habe bis heute noch keine Entschuldigung deshalb bekommen. Jetzt ist das Umgangsrecht nach Jugendamt besuch Samstags 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeweitet wurden. Und sie lassen sich auf einen längeren Kontakt nich ein.



Zum Sorgerecht:


Die Mutter hat es nach der Geburt bekommen. War mit den Kind überfordert, trotz Jugendhilfe vom Jugendamt. Wohnung dreckig, lebensmittel verschimmelt.

So ich schreib Dir mal den richterlichen Beschluss rein:


das Amtsgericht Altenburg durch Richterin Hilbig am 24.10.2010 beschlossen:

Die eterliche Sorge für das am 16.08.2005 geborene Kind wird auf die Großeltern als Pflegepersonen übertragen.

Begründung: Das Kind wurde am 16.08.2005 geboren und befindet sich seit dem 20.03.2006 durchgängig im Haushalt der Antragsteller (GRoßeltern).
Die Antragsteller haben als Pflegepersonen beantragt, ihnen die eterliche Sorge für das Kind als Pflegepersonen zu übertragen.

Die Kindsmutter als Alleininhaberin der elterlichen Sorge hat dazu ihre Zustimmung erteilt.
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  #6  
Alt 10.04.2010, 19:16
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nicht 2010 sondern 2006 sorry
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  #7  
Alt 10.04.2010, 20:17
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hmmm ... ... Also, da Deine Tochter nun schon in der Tat eine tiefe Bindung zu den Großeltern hat und sicherlich diese auch wie ihre Eltern wahr nimmt ist die Stellung der Großeltern vor den Gerichten und den Ämtern eine ganz Besondere.
Du musst Dich mit der jetzigen Regelung wohl abfinden ... So meine Einschätzung.

Aber! ...

... Deine Tochter wird in den kommenden 3 - Jahren eine besondere Entwicklung vom Kleinkind (Das noch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glaubt ;-)
zum Mädchen machen. Sie wird Dich ganz anders wahr nehmen und ihr werdet ganz andere Sachen machen und euch über ganz andere Dinge unterhalten als ihr es heute macht. Die Bedürfnisse mit dem Papa etwas zu machen und dies zum Ausdruck zu bringen werden bei Deiner Tochter klarer und stärker werden. Du hast als Vater ein Umgangsrecht! Wenn Du nichts in den kommenden Jahren machst was das Wohl Deiner Tochter gefährdet oder die jetzigen Vereinbarungen verletzt, wirst Du mehr Umgang einfordern können und auch erhalten. Ganz sicher!!! ... Du brauchst nur etwas Geduld.

Hier ein paar wichtige Tipps damit alles gut läuft:

- Halte Dich immer an die vereinbarten Umgangszeit.

- Verwerfe Dich nicht mit den Großeltern, egal wie mieß sie sich Dir gegenüber benehmen.

- Fange an ein Kinderbuch zu führen, indem Du nach jedem Umgang (mit Datum) feinfühlig beschreibst was Du mit Deiner Tochter unternommen hast, wie Du sie erlebst, wie sie sich entwickelt. Mach ab und dann ein Foto und kleb es ein.
Das Buch ist in erster Linie für Dich und Deine Tochter. Wenn Du aber irgendwann mal zum Jugenamt gehst und mehr Umgang forderst, kannst Du es dem Sachbearbeiter vorlegen und aufzeigen wie sich Eure Beziehung entwickelt. Auch bei gerichtl. Auseinandersetzungen (ich hoffe das Du das nie brauchst) ist das von Vorteil.

- Rede nie die Großeltern vor Deiner Tochter schlecht. Das geht immer schief und bringt Deine Tochter in Konflikte weil sie die Großeltern braucht und liebt. Auch wenn Dich die Großeltern nicht akzeptieren und dir das auch zeigen ... Niemals Deine Tochter in Konflikt bringen!!!

- Versuche in den kommenden Jahren Dein Leben zu konsolidieren in dem Du eine feste Arbeit findest und Du Dich von Hartz4 verabschiedest. Tu es für Deine Tochter ... Eure Zeit wird kommen.

So ... Ich hoffe ich konnte Dir etwas Klarheit bringen und Mut machen.

Lass mal gelegentlich von Dir hören und vergesse niemals, dass Gute Dinge etwas Zeit brauchen und gut vorbereitet werden müssen.
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  #8  
Alt 10.04.2010, 21:10
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Hallo Wach deine Worte haben mich sehr gerührt. Meinst du nicht das ich chancen auf das geteilte Sorgerecht hätte?
Ich will ja nicht das die kleine zu mir zieht sie soll ja in den Umfeld wohnen bleiben, ich möchte nur meine Rechte als Vater ausüben d.h. mit Sprechen zu können weisst? Trotz das ich von Ihren Enkelkind der Papa bin, muss ich die Großeltern sietsen das kann es auch nicht sein oder?

Aber warum erlauben sie mir nicht aller 14 übers we die kleine zu sehen?

Geändert von janthueringen (10.04.2010 um 21:16 Uhr)
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  #9  
Alt 10.04.2010, 21:42
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Zitat:
Zitat von janthueringen Beitrag anzeigen
Meinst du nicht das ich chancen auf das geteilte Sorgerecht hätte?
Nein ... Deine Chancen sind genauso schlecht wie bei Vätern die trotz jahrelanger aktivität bei der Kindererziehung das Sorgerecht nach einer Trennung beantragen.

Konzentriere Dich nicht zu sehr auf die Großeltern. Sie sind wohl selbst Kinder aus einer Zeit in der nur rechtschaffende Menschen gute Menschen sind. Da kannste nichts machen. Orientiere Dich an Deine Werte. Mit dem Sie kann man manchmal besser leben als mit dem Du.

Du musst Dich im Augenblick mit dem Recht auf Umgang begnügen ... Du musst anfangen in die Zukunft zu denken und zu planen. Wenn Du meine Tipps befolgst, wirst Du Dein Glück in der Zeit und nicht in der Not machen.
Ich weiss, man muss verflucht erwachsen sein um das auszuhalten, mit all den Gefühlen und so. Wir lernen Geduld meistens nicht in der Schule oder Zuhause und keiner sagt uns wie wir erwachsen werden und was wirklich richtig oder falsch ist. Aber Du bist auf dem richtigen Weg wenn Du für Deine Tochter da sein willst. Irgendwann bleibt sie über Nacht ... Dann das ganze Wochenende ... Euer erster kleiner Urlaub. ... Vielleicht erst in einigen Jahren.
Du hast viel Zeit Dein Leben zu gestalten ... Fang Montag an ... Kauf Dir ein schönes Kinderbuch, gestalte Dein nächsten Umgang im vorraus und denke Dir was tolles aus ... ... Such Dir eine Arbeit ... Oder fange von vorne an, mit einem Ausbildungsplatz auf den Du wirklich Lust hast ... Du hast doch ZEIT.

Geändert von wach (10.04.2010 um 21:47 Uhr)
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  #10  
Alt 10.04.2010, 21:45
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Was ist wenn an den Gesetzt wegen den Sorgerecht unehelicher kinder was geändert wird, das sie auch automatisch das Sorgerecht bekommen was vor 2-3 monaten in den Medien lief . Bekomm ich dann das Sorgerecht????? Oder auch nicht?
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