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#11
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| danke das werden wir dann jetzt auf jeden fall in angriff nehmen und dann melde ich mich wieder und halte euch auch auf dem laufenden auf jeden fall und danke |
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#12
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| ... Hast Du gelesen ... Es heist übrigens Antrag auf Einstweilige Anordnung ... nicht Verfügung ... Hatte mich verschrieben ... Hab ich im Text oben schon korrigiert. Wenn der Kindesvater sicher ist, dass das Kind auch den Vater sehen will, sollte der Vater dem Kind einen sogenannten Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG besonders Abs. 3 und 4) vom Gericht bestellen lassen. Der führt mit dem Kind Gespräche und bringt die Wünsche des Kindes mit in das Verfahren ein ... Das ist eigentlich sehr wichtig. Will die Tochter den Vater sehen oder sperrte sie sich beim letzten Umgang? Geändert von wach (18.05.2010 um 22:04 Uhr) |
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#13
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| sie war halt etwas verfremdet jedoch sagte sie auch wann ihr papa wieder kommt und er sollte ihr versprechen das er auch wirklich wieder kommt wo ich halt immoment dieses problem sehe das das kind entäuscht ist, weil der vater sein versprechen nciht hällt? ansonsten besteht ja gar kein kontakt zum kind! er darf ihr keine bilder zukommen lassen (sie hat kein bild) und er darf mit ihr nciht telefonieren und nichts!! |
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#14
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| Ok ... Dann bitte im Antrag auch darum bitten, dem Kind ein Verfahrensbeistand beizuordnen. Der VB wird vom Gericht bezahlt ;-) |
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#15
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| danke für die vielen tollen tipps =) wir werden das soffort in angriff nehmen |
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#16
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| ... Bis dann ... |
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| nicht verheiratet, pflegefamilie |
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