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  #1  
Alt 09.01.2011, 20:17
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Beiträge: 1
Standard Kind ins Heim statt zu Verwandten?

Hallo

eine Mutter geht sehr schlecht um mit Ihren Kindern (keine körperliche Misshandlungen, aber seelische). Jugendamt und Co reagieren nicht.

Sie hat 2 Kinder von unterschiedlichen Vätern, ein Junge ist 7, der andere ist 4. Sie droht ihrem Umfeld damit, den 7 jährigen ins Heim zu geben, obwohl Eltern und Schwester sich anbieten, den Jungen aufzunehmen. Es gibt keinen Konsens. Der Junge ist sehr gerne bei seinen Grosseltern, und geht nur ungern zurück "nach Hause" zu seiner Mutter, die mit ihrem aktuellen Freund zusammenlebt. Das Umfeld dort ist ziemlich "schwierig" und sozial angespannt,

Frage:
Wenn eine Mutter ihr Kind in ein Heim gibt, können dann Verwandte wie Eltern der Mutter und Schwester der Mutter eingreifen und das Sorgerecht erwirken? Oder ist der Wunsch der Mutter, den Jungen ins Heim zu stecken, entscheidend?

Danke für Eure Hilfe,

Euer Moppel.
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  #2  
Alt 12.01.2011, 23:45
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Hallo Moppel, also mal zu aller erst ... Eltern können Ihre Kinder nicht in ein Heim stecken! Es mag zwar sein, dass es es Eltern gibt die Ihre Kinder damit einschüchtern, aber natürlich geht das nicht.
Ein Sorgerecht liegt in der Regel bei beiden Eltern insofern diese verheiratet sind oder die Mutter dem Vater das gemeinsame Sorgerecht amtl. zugebilligt hat (bei Unverheirateten). Nur der Staat kann unter gewissen Bedingungen wie z.B. bei einer akuten Kindeswohlgefährdung in das Recht der Erziehenden eingreifen, es einstweilig entziehen oder dauerhaft. Das Sorgerecht wird meistens auf das zuständige Jugendamt übertragen. Nach einer Überprüfung können dann die Kinder bei Verwandten oder gar bei Eltern von Freunden wohnen was allerdings stark von den Umständen und letztendlich vom Alter und auch den Wünschen der Kinder abhängt.

Jeder kann und muss bei einer offensichtlichen Kindeswohlgefährdung einschreiten ... Ein häufiger Weg ist der zum Jugendamt. Natürlich gehören auch drastische, vorallem anhaltende Demütigungen und Verängstigungen zu einer Kindeswohlgefährdung.
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