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  #1  
Alt 10.04.2012, 20:32
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Standard muss der Vater minderjähriges Kind aufnehmen

Hallo,

vielleicht weiß jemand Rat....

Seit sich mein Mann von mir und den drei gemeinsamen Kindern getrennt hat, beziehe ich Harz4. Kindesunterhalt für die 17 jährige (geht noch zur Schule 70 euro) für die 12 jährige und den Kleinen bekomme ich Unterhaltsvorschuss.

Mit 16 Jahren hat meine Tochter neben der Schule im Supermarkt an der Kasse gearbeitet, um sich Nachhilfe zu finanzieren. Sie ist durch die Trennung und dauernde Umzüge mächtig in der Schule abgerutscht.
Nun darf sie das verdiente Geld nicht behalten, sondern es wird mir als Einkommen angerechnet. Somit bezahlt sie hintenrum den Unterhalt für ihre Geschwister, denn ich verdiene zwar für mich Geld, es reicht aber nicht, um Harz 4 zu fallen.

Das hat meine Tochter (und auch mich) genervt, dass sie sich nicht die Nachhilfe finanzieren, sondern ihe Geschwister finanieren muss.
Mit meinem Einverständniss ist sie dann in die WG zu ihrer ältesten Schwester gezogen (20 Jahre, Studium, bekommt kein Unterhalt
Somit hatte sie 180 Euro Kindergeld, 70 Euro Unterhalt und 400 euro Verdienst. Damit konnte sie guz leben und sich sehr viel Nachhilfe erlauben.

Das hat sich auch sehr gelohnt, ihre Noten sind wieder(wie auch vor der Trennung) so gut, dass sie ihr Abi machen kann.
Leider steht sie auf Grund von der doppelten Belastung (38 Std Schule, 2030 Std Arbeit, Nachhilfe und lernen) mehrfach vor einem Burnout. Die Ärztin hat mit mir geredet und macht sich große Sorgen um sie.

Sie muss also wieder nach Hause ziehen. Leider bin ich durch ihren Auszug, von Seiten des Jobcenters mehr oder weniger, gezwungen worden, mir eine kleinere günstigere Wohnung zu suchen, das das Jobcenter nur 6 Monate die Miete für 4 Personen übernimmt. Danach nur noch für 3 Personen.

Nun wohne ich mit meinen beiden jüngsten Kindern in einer kleinen 50 qm2 Wohnung, 2,5 Zimmer. Mehr war wegen dem Harz4 Satz nicht möglich.
Mein Mann hat ir eine Menge Schulden hinterlassen....so nenn ich das mal....somit habe ich SchufaEinträge und kann mich glücklich schätzen, nach langem suchen, eine Wohnung bekommen zu haben.

Meine Tochter möchte hier nicht einziehen, es ist auch einfach zu klein. Ein Zimmer ist noch ein Durchgangszimmer, wird als Wohn, Essbereich genutzt. In dem ganz kleinem Zimmer schlafe ich, zusätzlich steht dort ein Schreibtisch, damit meine andere Tochte( 12Jahre Gymnasium) in Ruhe Hausaufgaben und lernen kann.
Die 17 jährige würde lieber zu ihrem Vater ziehen, der will sie aber nicht.

Nun meine Frage....muss ein Vater (er hat kein Sorgerecht) sie aufnehmen...und was ist, wenn er es nicht muss.
Jobcenter zahlt nicht, wurde schon abgeklärt.

Danke für eure Hilfe
creme
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  #2  
Alt 11.04.2012, 20:12
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Ort: In Delta von Werre und Aa
Beiträge: 475
Standard

Hallo creme,

wenn der Vater nicht das gemeinsame Sorgerecht hat, hat er auch nicht die Pflicht zur Sorge. Demnach muss er die Tochter auch nicht aufnehmen.

Wie wäre es denn mit einem betreuten Wohnen für die Tochter? Erkundigt euch doch mal beim Jugendamt.

Im betreuten Wohnen leben die Jugendlichen in WG´s mit 2 bis 3 Bewohnern. Ihnen wird ein Mitarbeiter einer sozialen Einrichtung zur Seite gestellt, welcher bei den alltäglichen Dingen behilflich ist.

LG chico
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