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#1
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| Hallo, ich und mein Freund sind seit der Geburt unser Tochter vor 7 Jahren zusammen gewesen. Wir hatten beide das Sorgerecht für das ja uneheliche Kind. Nun haben wir uns vor einigen Monaten getrennt. Wie ist das mit dem Sorgerecht. Behalten wir das gemeinsame Sorgerecht? Gilt das auch, wenn ich in eine andere Stadt ziehe? Seit der Trennung wohnt meine Tochter bei mir. Mein Freund sieht sie jedes zweite Wochenende und einen Tag in der Woche. Viele Grüße, Dagmar |
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#2
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| Also das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen , egal wo man wohnt . Du kannst aber das alleinige Sorgerecht beantragen . Ich meine das geht aber nur gerichtlich und nicht übers Jugendamt . Aber vielleicht bekommst Du ja Prozesskostenbeihilfe und kannst dies so regeln . Kommt leider noch darauf an ob Dein Ex damit einverstanden ist , dies abzugeben oder ob Du so belegbare Gründe hast um es ihm "wegzunehmen" . |
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| Stichworte |
| gemeinsames, kind, sorgerecht, trennung, unehelich |
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