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  #1  
Alt 17.09.2010, 16:31
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Beiträge: 1
Standard Sorgerecht nach Suizidversuch?

Hallo...

vorneweg... mir ist es im Nachhinein zimlich peinlich, aber ich hab mich eine sehr prikäre Situation gebracht und weiß nicht wie nun weiter...

vielleicht kann mir hier geholfen werden.


Folgendes ist passiert:
Meine Frau hat sich vor 6 Wochen von mir getrennt und die Scheidung eingereicht. Wir haben uns auf ein weiterhin gemeinsames Sorgerecht geeinigt.
Sie hat einen Anwalt, ich habe mir keinen genommen.

Nun hat sie mir in den vergangenen sechs Wochen irgendwie immer wieder Hoffnungen gemacht, dass es doch noch mal klappen könnte und das war für mich natürlich sehr schön, denn diese Frau ist alles für mich.

Jetzt hat sie mir am Mittwoch gesagt, dass sie auch in Zukunft uns nicht mehr als Paar sieht. Daraufhin bin ich dann in meiner Wohnung zusammengebrochen und wollte schlicht und ergreifend nicht mehr.

Ich habe mir mehrere Tabletten eingeworfen und wurde im weiteren Verlauf von nem Krankenwagen (den meine Frau gerufen hat) erst ins KH zur Überwachung und dann in eine psychiatrische Klinik gebracht. Dort konnte ich die Ärztin davon überzeugen, dass es eine Affekthandlung war und ich so einen Schmarn sicher nicht nochmal machen werde. Alleine schon wegen unserem Sohn, den ich diesem Moment der Schwäche komplett ausgeblendet habe.

Die Ärztin hat mich also nach Hause gelassen und hier habe ich erfahren, dass meine Frau ihrem Anwalt von meinem Suizidversuch erzählt hat und der sofort meinte, dass er mir jetzt das Sorgerecht wegnehmen will.
Meine Frau weiß nicht recht was sie davon halten soll, sie ist sich unschlüssig.

Ich habe am Dienstag einen Termin bei einem Psychiater weil ich merke dass ich alleine damit nicht mehr klarkomme.

Kann ich dem Anwalt so zeigen dass ich gewillt bin um das Sorgerecht zu kämpfen? Kann er mir das Sorgerecht einfach wegnehmen?

Bitte helft mir.
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  #2  
Alt 17.09.2010, 21:58
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 704
Standard

Hallo pavus,

Ich glaube nicht das der RA deiner Frau diese Entscheidung treffen kann.


Würde das mit deiner Frau und dem Psychiater besprechen.

Du kamst mit der Situation nicht zu recht aber du hast doch nicht deine Frau
noch deinen Sohn bedroht.

Die letzte Entscheidung würde ein Richter fällen.

lg
edy
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  #3  
Alt 17.09.2010, 22:26
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Hallo Pavus,

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Das Sorgerecht wird einem Elternteil nur in besonderen Fällen entzogen. Da Du mit Deinem Suizidversuch nicht direkt das Kindeswohl gefährdet hast besteht für das Gericht kein Anlass dafür. Der Anwalt Deiner Frau wird sicherlich bei Gericht ein Antrag stellen. Er wird damit aber keinen Erfolg haben, da Du zum einen sicherlich glaubhaft machen kannst, dass dies nicht wieder vorkommt und zum anderen Deine Erziehungsfähigkeit dadurch nur bis zu Deiner Genesung wie bei andereren schweren Krankheit auch eingeschränkt ist. Ist doch so, oder?

Bitte mache Dir keine Sorgen ... Wenn der Anwalt Deiner Frau tatsächlich einen Antrag stellt, wird es zu einer Anhörung vor Gericht kommen. Da sitzt ihr heutzutage am großen runden Tisch und Du kannst dich in Ruhe rechtfertigen und beteuern, dass das nur eine nichtwiederkehrende Affekthandlung war. ... War doch so, oder leidest Du unter einer schwerwiegenden psych. Erkrankung?

Edys Vorschlag dies mit Deiner Frau zu Besprechen ist gut ... Aber nur wenn Du Dich dazu in der Lage fühlst. Du kannst eine freie Beratungsstelle oder das zuständige Jugendamt um Hilfe bitten. Gerne vermitteln Sie zwischen Euch beiden aussergerichtlich.


Ich hoffe ich konnte Dir etwas Mut machen.

Geändert von wach (17.09.2010 um 22:31 Uhr)
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