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  #1  
Alt 18.06.2010, 12:43
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Standard Sorgerecht vor Gericht

Hallo,

folgender Fall: die Mutter streitet mit dem Kindesvater um das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht insgesamt. Beide haben bisher das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter will aber aus der Stadt, in der sie und der Vater leben, wegziehen. Sie kann woanders eine Berufstätigkeit aufnehmen, ist auch Wiederverheiratet und der neue Ehemann kann aus beruflichen Gründen nicht umziehen (Kommunalbeamter). Sie ist zudem schwanger. Nun spricht das Amtsgericht der Mutter das Sorgerecht zu, der Vater legt Berufung bzw. Beschwerde ein.
Hat das aufschiebende Wirkung? Wenn ja, was kann man tun, um das Verfahren zu beschleunigen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Ulli
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  #2  
Alt 18.06.2010, 23:25
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Beiträge: 77
Standard

Hallo Ulli ...

... Das Amtsgericht kann dem Kindesvater nur das Sorgerecht entziehen wenn dieser das Wohl des Kindes arg gefährden würde oder gefährdet hat. Solange die Revision beim OLG den Beschluss des Amtsgerichtes nicht aufhebt bleibt das Urteil rechtsgültig.
Wenn die KM das Sorgerecht alleine ausübt kann Sie mit dem Kind theoretisch hinziehen wohin sie möchte.
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  #3  
Alt 20.06.2010, 15:57
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Sorgerechtsstreit

Hallo wach,

vielen Dank für deine Antwort. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das richtig verstanden habe: die Mutter kann also umziehen, wenn das Amtsgericht ihr das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat? Und zwar auch dann, wenn das noch nicht rechtskräftig ist, weil der Kindesvater Beschwerde beim OLG eingelegt hat?

Viele Grüße,

Ulli
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  #4  
Alt 20.06.2010, 22:10
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Beiträge: 77
Standard

Hall Ulli,

ein Beschluss ist ein Beschluss ... Die KM kann nach einer Übertragung des Sorgerechtes durch das Amtsgericht mit dem Kind wegziehen. Das OLG überprüft in Zivilprozessverfahren nur, ob das Amtsgericht nicht Verfahrensfehler begangen hat und somit Rechte verletzt hat. Eine Revision ist keine Neuaufnahme des Verfahrens indem man z.B. neue Beweise in der Sache selbst einbringt sonders nur eine Überprüfung die fristgerecht beantragt werden muss. Die Beteiligten werden zwar noch mal durchs OLG geladen und auch noch mal angehört aber in der Regel wird ihnen auch noch mal die Entscheidung des Amtsgerichtes näher gebracht.

Geändert von wach (20.06.2010 um 22:38 Uhr)
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, schwanger, sorgerecht, umzug, wiederverheiratet

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