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#1
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| Hallo, ich habe gehört, dass nunmehr auch Väter nichtehelicher Kinder das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommen können. Dies soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden haben. Ist das korrekt? Ist das mit der Entscheidung dann automatisch deutsches Recht geworden? Danke, Michael |
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#2
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| Das deutsche Recht muss zuerst an das EU-Recht angepasst werden. Das heist, dass es durch den Bundesrat muss, bis es nationales Recht wird. Aber zuvor kann die Bundesregierung in einer Frist von 3 Monaten in der Großen Kammer von Straßburg Widerspruch einlegen. Mal schauen wie lange die Umsetzung dauert, ob Väter pauschal das Sorgerecht bekommen oder es Hürden gibt. |
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| Stichworte |
| europäischer gerichtshof, menschenrechte, sorgerecht |
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