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#1
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| Hallo, so, meine Beziehung mit meiner Freundin neigt sich - milde gesagt - langsam dem Ende zu. Da wir eine kleine Tochter (17 Monate) haben stellt sich hier nun natürlich die Frage nach dem Umgang mit dieser... Situation: wir sind nicht verheiratet, Vaterschaftsanerkennung liegt vor, Sorgerechtserklärung auch. Gibt es eine grundsätzlich Aussage darüber, welchen Anspruch der getrennt lebende Vater auf Umgang mit dem Kind hat? Ich habe mal was von 2 Nachmittagen im Monat gehört, aber ob das stimmen kann? Da könnte ja keine Beziehung zwischen Vater und Kind mehr stattfinden... Noch ergänzend: Unser Umgang mit der kleinen ist immer sehr liebevoll - so wie es sich gehört. Für eine kurze Rückinfo wäre ich sehr dankbar!!! Grüße Matthias. |
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#2
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| Hallo Matthias, das tut mir sehr leid für euch. Ich bin der Ansicht, dass primär natürlich das zählt womit ihr beide klar kommt. D.h, wenn man sich einig ist und kompromissbereit zeigt, sollte man eine Variante wählen welche für beide Sinn macht. Ich hoffe, ihr könnt euch auch im Trennungsfalle ordentlich darüber austauschen. Das wäre in solchen Dingen die halbe Miete. Eine feste Gesetzesregelung für alle getrennten, ist mir hierbei nicht bekannt. |
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#3
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| hallo, wir haben das gleiche Problem. In mancher Hinsicht ist es echt schade, dass es keine genaue Gesetzesregelung gibt, wieviel Umgang einem KV zusteht. Andererseits ist es natürlich verständlich, weil jede Situation anders ist... Der Kleine von meinem Partner ist im Dez. 5 geworden und mehr als alle zwei Wochen am WE von freitag bis Sonntag darf er ihn nicht sehen. Ich weiß, dass wäre für andere ein traum, aber dem KV ist es zu wenig und dem Kleinen auch. Dies sagt er aber leider nur uns gegenüber, weil er vor seiner Mutter scheinbar sehr kuscht... -.- Sie boykottiert auch so weit wie möglich jede weiteren Treffen. An Weihnachten sollte er am 26. Mittags zu uns kommen, damit wir mit der Oma noch ein bisschen feiern konnten, zur Tür herein kam er 18.00 Uhr. Unser Urlaub nächstes Jahr steht auch noch in den Sternen, auch wenn sie zugesagt hatte, aber nur per SMS und mit einer sehr zweideutigen Aussage. Der Kleine würde auch gern an einem Nachmittag in der Woche seinen Papa sehen, aber das geht laut KM auch nicht, weil er sonst zu selten daheim wäre nachmittags (hat Fr Fußball und Di oder Mi ist Omatag)... In den Ferien darf der KV den Kleinen auch erst länger haben, wenn er dann 2013 in die Schule kommt! Zustehen würden dem KV nur die Wochenenden, ist die KM der Meinung. Alles andere wäre "Kolanz" sagt sie so schön (bezogen auf die zusätzlichen Tage zu Weihnachten, weil eigentlich hätte er ihn in der Woche ja gar nicht)... Selbst Geburtstage zählen nicht, wenn so ein Tag auf ein Papa-WE fallen würde, hätten wir Glück, ansonsten Pech gehabt! Er darf den Kleinen nicht mal an seinem Geburtstag besuchen ![]() Was meint ihr, käme man da dennoch mit einer Unterhaltsklage durch, wenn der KV sein Kind dennoch jedes zweite WE sieht? Wir wollen Weihnachten, die restlichen Feiertage im Jahr und die Ferien so gern geregelt haben! Man plant ja selber auch! Aber der Kleine darf nur extra mal zum KV, wenn die KM was vor hat... Geändert von Michaela (05.01.2012 um 14:37 Uhr) |
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#4
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| Hallo, was meinst du, Unterhalts- oder Umgangsklage? Herzlichst TK |
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#5
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| ja stimmt, Umgangsklage meinte ich Sorry ^^ |
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