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  #1  
Alt 03.11.2011, 00:50
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Beiträge: 1
Standard Umgang zum KV

Hallo,

Situation: Noch-Eheleute leben getrennt, Scheidung läuft, KV wohnt ca. 80 km vom Wohnort der Mutter weg (ER ist da hin gezogen), Kinder (Jungs 8 und 10) wohnen bei der Mutter. Regelmäßiger Umgang besteht derzeit nicht, da auf Empfehlen der Schule der Kinder und des Jugendamtes ausgesetzt. Gespräche bei entsprechenden Beratungsstellen liefen erfolglos ab, zwischen den Eltern sind derzeit keine Kompromisse möglich, da unterschiedliche Vorstellungen, wie Umgang abzulaufen hat.

Meine Fragen:

1. KV ruft zu unmöglichen Zeiten an. Wenn ich arbeite, wenn wir essen oder oder oder. Muss ich ans Telefon gehen? KV kann MICH jederzeit über E-Mail erreichen, der ältere Sohn hat ein eigenes Handy, die Nummer ist dem KV bekannt.

2. Ich erwäge einen Umzug auf's Land (ich arbeite ausschließlich von zu Hause aus, so dass ich von "überall" aus arbeiten kann). Derzeit wohnen wir in Hamburg (Stadtmitte). Kann ich das so einfach, auch wenn sich die Entfernung zum KV vergrößert?

MfG
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  #2  
Alt 26.11.2011, 11:14
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
Standard

zum Umgangsrecht muss man sich klarmachen, dass es um das Recht des Kindes auf seine Eltern geht und man sich am kindeswohl orientieren muss

Umgansrecht der Eltern und des Kindes | Recht-Finanzen

wenn derzeit alle Stationen (Schule, Jugendamt etc.) davon ausgehen, dass ein Umgang mit dem Vater schlecht ist, müssen Sie vorerst nichts weiter tun, dann kann alles so weiterlaufen wie bisher

zu Ihren Fragen: keiner zwingt Sie ans Telefon zu gehen wenn er anruft, es stehen ja offensichtlich genügend andere möglichkeiten zur verfügung

und wegen wezug müssen sie halt damit rechnen, dass der vater versucht seine eigenen interessen (klageweise) durchzusetzen
sie müssten dann halt darlegen, dass es im kindeswohl liegt aufs land zu ziehen (problem: bestehende freundschaften etc)
das gericht wird genauso die berechtigten interessen von ihnen wie die ihres mannes berücksichtigen
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  #3  
Alt 01.12.2011, 12:58
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Zitat:
Zitat von Gecko Beitrag anzeigen
und wegen wezug müssen sie halt damit rechnen, dass der vater versucht seine eigenen interessen (klageweise) durchzusetzen
Deshalb sollte man dies, je nach Entfernung, am besten im Vorfeld absprechen anstatt den anderen vor vollendete Tatsachen zu stellen. Spart Nerven und Geld.
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