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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 29.09.2010, 11:35
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Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 15
Standard Umgangsrecht Umzug Vater

Hallo,

ich habe ein Kind (8) aus erster Ehe. Das Kind lebt bei der Mutter. Diese ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind mit ihrem neuen Partner.

Ich selbst habe ebenfalls eine neue Partnerin und mit ihr ein Kind (1). Aus beruflichen Gründen steht nun womöglich ein Umzug an, da meine jetzige Partnerin vor der Geburt des Kindes Pendlerin war und genötigt ist ihre frühere Stelle wieder an zu nehmen. Ich würde mit umziehen.

Wie sieht das mit dem Umgangsrecht für mein großes Kind aus?
Die Entfernung beträgt dann etwa 300 km (eine Strecke). Ich würde das Kind (wie bisher) einmal im Monat für ein Wochenende abholen und mit an unseren neuen Wohnort nehmen. Darf meine Exfrau, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dies verwehren? Womöglich mit dem Argument der zu großen Entfernung und der daraus entstehenden Belastung für das Kind?


Danke im Voraus für die Antworten.
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  #2  
Alt 30.09.2010, 09:51
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Umgangsrecht des Vaters

Hallo,

bist du denn mit dem Umgangsrecht so zufrieden? Also einmal im Monat, wenn das Kind in der Nähe wohnt, ist schon arg wenig. Wie soll da eine Vater - Kind Beziehung aufrechterhalten werden?

Grundsätzliches: das Umgangsrecht des Vaters

Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes. Da kann die Mutter überhaupt nichts verbieten.

Die Gerichte entscheiden hier auch immer mehr in dem Sinn, dass das Umgangsrecht auch gelebt werden kann.

Normal wäre es bei einem 8jährigen Kind alle 14 Tage das Wochenende und im Wechsel einmal in der Woche für einen Nachmittag nach der Schule.

Wenn die Entfernung zu groß ist, dann muss natürlich eine andere Regelung her, und zwar eine großzügige Ferienregelung in dem Sinne, dass du das Kind in den ganzen Ferien bekommst und die Mutter lediglich zwei Wochen in den Sommerferien.

So hat kürzlich das Familiengericht in Berlin entschieden, als (allerdings) die Mutter 500 Kilometer weg gezogen ist. Das Kind war auch 8 Jahre alt.
Die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts, etwa begleitete Zugfahrt, wirst allerdings du tragen müssen.

Du solltest dich nicht mit Brotkrumen abspeisen lassen! Sprich mit deiner Ex-Frau über das Umgangsrecht und wende dich andernfalls, wenn keine Einigung zustande kommt, an das Jugendamt. Das hilft bei der Vermittlung. Wenn das nicht reicht, scheue nicht, einen Familienanwalt aufzusuchen.

Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht für Kind und Vater!

Viele Grüße,
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  #3  
Alt 30.09.2010, 10:41
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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---> Die Entfernung beträgt dann etwa 300 km (eine Strecke). Ich würde das Kind (wie bisher) einmal im Monat für ein Wochenende abholen und mit an unseren neuen Wohnort nehmen

hallo,

mit hin- und rückweg wären dies für dich 1200 km. und das an 1 wochenende! macht nicht wirklich sinn und ich bezweifle, dass du dies dauerhaft tun würdest. ich weiss, dass dies nicht gegenstand deiner frage war und dementsprechend deinem kind ja "nur" 600 km an einem wochenende zugemutet werden. deshalb dies nur mal nebenbei zur praxis.
da wären verlängerte wochenenden und schulferien die weitaus bessere alternative.

normalerweise besteht bei einem geteilten sorge- und umgangsrecht das einverständnis beider eltern, ob einer von beiden eine größere entfernung umziehen darf. ich weiss jetzt nur nicht, ab welcher entfernung dies genau der fall ist.

weiss das jemand?
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  #4  
Alt 30.09.2010, 10:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 15
Standard ...

es wären auch für mich nur 600 km pro wochenende, da ich es mir womöglich so einrichten kann beruflich in dieser zeit vor ort zu sein. ich könnte das kind also einfach auf meinem "nachhauseweg" mitnehmen.
mir ist es auch wichtig, dass regelmäßiger kontakt zum halbgeschwisterchen (1) besteht.

spräche also rechtlich etwas dagegen die wochenendbesuche wie bisher aufrecht zu erhalten?

die regelung mit den ferien finde ich nicht so günstig, denn wer hat schon soviel urlaub, dass er alle schulferien damit überbrücken kann.
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  #5  
Alt 30.09.2010, 11:20
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Umgangsrecht des Vaters, der nicht mit dem Kind zusammenlebt

Hallo,

für einen Umzug des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, ist kein Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Nur dann, wenn die Mutter mit dem Kind umziehen will, muss sie das Einverständnis des Vaters einholen, falls dieser das gemeinsame Sorgerecht hat.

Wieso aber ist die Ferienregelung schlecht? Du musst doch nicht immer Urlaub haben, wenn dein Kind da ist. Oder ist deine neue Frau berufstätig? Aber sechs Wochen Urlaub wirst du doch haben. Denn könntest du doch auf jeden Fall mit für dein Kind einsetzen.

Einaml im Monat auch eine längere Strecke zurück zu legen, ist für ein achtjähriges Kind aber jedenfalls in Ordnung. Da wird die Mutter nichts gegen sagen können.

Ich persönlich finde aber auch, dass das nicht ausreichend ist, um eine vernünftige Vater - Kind Beziehung zu führen. Da muss in den Ferien auch einiges geschehen!

Gruss


PS: an coldplay: deinen Anhang an die Texte find ich ein bischen zu lang, das stört

Geändert von Lara (30.09.2010 um 11:27 Uhr)
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  #6  
Alt 13.10.2010, 01:32
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Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
Standard

hallo!
Ich bin zwar neu hier aber ich melde mich doch gleich mal zu Wort

Also, ich bin auch geschieden und habe eine 8 Jährige Tochter, die aber seit gut 2 Jahren bei mir wohnt. Zwischen mir und meiner Tochter war auch ne 500 km Entfernung gewesen und bei mir wurde das per anwälte geregelt. ich konnte meine Tochter damals auch nicht alle 14 Tage sehen, weil es die Entfernung und die Reisezeit nicht zumutete (laut anwälte ...)

Daher wurde das damals so geregelt, dass ich meine Tochter zumindest in den Ferien- zumindest über die hälfte bei mir hatte. Damals aber z.b. auch erst nach Weihnachten, oder nach ostern ...

Irgendwann hat sich das blatt gewendet und ich habe nach drei Jahren kampf das sorgerecht bekommen- da die entfernung- jetzt halt andersrum rum ist- also 500 km zur Mutter ist, hat das Gericht damals eine Entscheidung gemeinsam mit dem Jugendamt getroffen, die wie folgt aussieht:

Alle Ferien jeweils die erste Hälfte, die Herbstferien sogar komplett, also alle 2 Wochen. Und da ich nicht so gemein sein wollte wie meine ex damals ( ich musste die kleine vor der tür abholen und auch wieder zurückbringen-also 1000km pro tag!!!) , habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir uns ca in der mitte der strecke treffen ...

Ich denke mal, dass das Jugendamt dir aber dabei weiterhelfen kann und dir sicherlich auch tipps geben kann, was wohl das beste wäre!!!
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