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  #1  
Alt 11.03.2010, 14:46
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Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 1
Standard Umgangsrecht / Versicherung Kind

Umgangsrecht / Versicherung Kind

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Umgansrecht für Jungen der bei der Mutter lebt und nicht mehr beim Vater, Besuchzeiten alle 4 Wochen. Der Mutter ist dies aber nicht recht mit den 4 Wochen.
Der Vater kann aber den Jungen nur alle 4 Wochen holen, aus Zeit und Geld Gründen und wegen der Entfernung. (160km)

Die Scheidung ist in 3 Tagen und die Mutter will nun anscheinend noch mal versuchen was raus zu holen. Die Mutter will nun einklagen, das der Vater den Jungen alle 2 Wochen holt, was aber vom Vater zeitlich und so nicht machbar ist.

Dann steht da noch ne Krankenversicherung Frage aus, wo die Mutter behauptet das sie den Jungen nicht in die Geseztliche Versicherung mit aufnehmen kann, obwohl er bei Ihr lebt usw. ??

Dazu kommt noch das die Mutter Sachen allein entschieden hat, ohne den Kindvater davon zu unterrichten, sprich Komunion usw.


Die Kindsmutter behauptet dann noch das Ihre Versicherung den Jungen bei sich nicht aufnehmen würde und bei meinem Lebensgefährten dem Vater des Jungen ist es so das er zurzeit nicht versichert ist, er war zuvor Privat versichert ist da aber nun nicht mehr versichert und will wieder in die Geseztliche Versicherung. hatte aber bisher noch nicht die Zeit sich darum zu kümmern. Die Mutter des jungen, schleift den Jungen von einem zum anderen Arzt auch wenn er nicht krank ist und will das der Kindsvater zahlt.

Die Mutter hat den Vater nicht gefragt wie es mit einer komunion aussieht, sondern hat das angeleiert und will jetzt das er das ganze zahlt, obwohl er noch nicht einmal gefragt wurde vor ob er damit einverstanden ist und ob er sich das überhaupt in moment leisten kann.

So dann ist es auch noch so der Vater war bis vor kurzem Selbstständig und ist nun im Elternurlaub quasie, da er jetzt Elterngeld für unsere gemeinsame Tochter bezieht, somit ist da auch kein großes Einkommen mehr da um große Bocksprünge zu machen und das weis die Kindmutter, will das aber nicht akzeptieren.

Wie verhält sich das alles und was ist Rechtens und was nicht ????
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  #2  
Alt 12.03.2010, 11:10
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Umgangsrecht - Sorgerecht

Hallo,

also das Kind nur alle vier Wochen zu sich zu nehmen ist für das Kind schon arg wenig. Wie alt ist es denn?

Grundsätzlich beteht ein gemeinsames Sorgerecht. Da müssen die wichtigen Dinge von Vater und Mutter untereinander besprochen werden. Wie ist es denn aktuell. Haben beide nach der Scheidung nun auch das gemeinsame Sorgerecht?

Gruss
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  #3  
Alt 12.03.2010, 11:18
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Krankenversicherung für Kind

PS
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil muss zusätzlich zum Barunterhalt die Krankenversicherung des Kindes sicherstellen.
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