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#1
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| Guten Abend, wir brauchen einen Rat bezüglich unseres geplanten Urlaubes im September nächsten Jahres. Mein Freund lebt seit mittlerweile fast zwei Jahren von seiner Exfrau getrennt und ist seit kurzem geschieden. Ein gemeinsames Sorgerecht für den derzeit 5 jährigen Sohn besteht (Einschlung 2013). Beide leben im gleichen Ort und ein Umgang alle 2 Wochen übers Wochenende mit Kind und KV besteht. Uns beiden ist es aber wichtig - sowie auch dem Kleinen - auch ab und an länger bei uns zu sein. 2011 sind wir schon mal 3 Tage mit ihm in "Urlaub" gefahren und haben es von der Kindesmutter gerade so gestattet bekommen. Mein Partner und ich sind danach nochmal alleine weg geflogen, um dem ganzen Stress zu entkommen. Vom Kleinen hieß es dann nur "Papa, warum durfte ich nicht mitfliegen?" - klingt sehr nach der Mutter - und sie selbst hat auch kurz rumgemotzt. Nun haben wir für unseren nächsten Sommerurlaub (Mallorca) den Kleinen natürlich mit eingeplant! Er freut sich auch schon drauf. Die Kindesmutter wurde gefragt und hat mit dem Nachsatz "ich weiß aber ja nicht, ob er dann krank ist" zugestimmt. Das kommt unser leider schion sehr bekannt vor, aber sie hatte ja erstmal zugestimmt und wir waren mittlerweile im Reisebüro und haben gebucht und auch schon Anzahlung geleistet. Die gute Frau im Reisebüro hat uns geraten, von der Mutter eine unterschriebene Vollmacht/Einverständniserklärung für den Zeitraum einzuholen. Diese will sie allerdings nicht unterschreiben. Ist diese Einverständniserklärung von Nöten? Die Frau im Reisebüro meinte, dass es einerseits nötig ist, falls dem Kleinen doch irgendwas passiert im Urlaub und er behandelt/operiert werden muss. Andererseits meinte sie, wäre das auch für uns eine Absicherung, weil dann die Kindesmutter die Stornogebühren tilgen müsste, wenn sie das Kind aus Trotz einfach nicht mitgibt und die abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung nicht greift (da kein Krankenschein vorhanden). Ist das korrekt, könnten wir uns damit absichern? Geändert von Michaela (30.12.2011 um 01:17 Uhr) |
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#2
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| Hallo Michaela, Zitat:
Der KV muss diM Km schlicht weg gar nicht fragen, ob er mit dem Kind in den Urlaub fahren muss. Welche Rechte sollte denn die KM mehr an dem Kind haben als der KV. Keines. Ich vermute mal sie KM wird den KV auch nicht um Erlaubniss fragen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sohn wegfahren oder verreisen möchte. Was der KV mit dem gemeinsamen Kind in seiner Umgangszeit macht, und dazu gehören auch die Ferienzeiten, kann der KM völlig egal sein. Dieses obliegt allen dem Umgangselternteil. Das sollte am der KM mal klar machen. Einem gemeinsamen Urlaub von KV und Kind muss sie nicht zustimmen und darf diesen auch nicht verweigern. So, daher muss auch kein Schreiben aufgesetzt werden, in dem die KM irgendetwas erlaubt oder zustimmt. Sollte die KM dieses nicht verinnerlichen, würde ich dem Umgang gerichtlich regeln lassen, bei nicht Einhaltung unter Verhängen eines Zwangsgeldes. LG chico |
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#3
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| Hallo, das wissen wir (der KV und ich) ja auch, dass wir sie eigentlich gar nicht um Erlaubnis bitten müssten. Das sieht die Gute Frau nur eben leider nicht ein. Sie ist der Meinung, der Kleine ist bei ihr gemeldet und demnach hat auch sie zu entscheiden, wann er wo mit wem hinverreisen darf. ![]() Sie fliegt mit dem Kleinen und ihrem neuen Freund auch zwei Wochen vorher in die Türkei. Da fragt sie auch niemanden. Der Umgang sollte auch schon über die Anwälte geregelt und im Scheidungsurteil festgehalten werden. Nur leider hatte die KM lediglich die Vorstellung von alle 14 Tage am WE. Es kam bis zum Scheidungstermin vor zwei Wochen keine konkrete Einigung zustande, da sie sich nicht festlegen wolle schon über Jahre hinweg. Jetzt sind wir wenigstens erstmal nicht mehr finanziell an sie gebunden, weil sie auf Unterhalt verzichtet hat, das war uns auch wichtig, da wir dem Kleinen wenigstens alle 14 tage ein eigenes kleines Reich bieten möchten in den nächsten Monaten und es kommt noch mehr hinzu, was eine Aufschiebung der endgültigen Scheidung leider nicht ermöglicht hat. Sie hat ja auch Zugestimmt zu dem Urlaub, aber eben nur mündlich. Und die KM ist leider so eine Frau die sich alles so zurecht legt und begründet, wie sie es im Moment gerade braucht. Des wegen wolten wir uns eben irgendwie absichern, damit WIR dann nicht auf 85% Stornokosten oder mehr sitzen bleiben, sondern die KM selbst, falls sie den Kleinen paar Tage vorher nicht heraus gibt und womöglich selber noch mit ihm wegfährt (hat es alles schon gegeben). |
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#4
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| Aber wenn wir den jetztigen Schuldenberg bewältigt haben sparen wir weiter und wenn die KM dann immer noch nicht einlenkt, auf geregelte zeiten übder das 14-tägige Wochenende hinaus, dann werden wir erneut erst übers Jugendamt und dann übers Gericht gehen womöglich. |
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#5
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| Hallo, ich hoffe mal, dass es um Exenunterhalt geht, denn auf Kindesunterhalt kann sie gar nicht verzichten. Eine Vollmacht ist immer sinnvoll, wenn nicht beide Elternteile mit dem Kind verreisen, also auch etwa für die Großeltern. Kann ja immer was passieren. Hinsichtlich der Zustimmung würde ich einfach eine Frist setzen, um schriftliche Zustimmung bitten, ankündigen, dass bei Nichteinhalten der Frist das Jugendamt zwecks Vermittlung eingeschaltet wird. Und das würde ich dann auch tun. Herzlichst TK |
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#6
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| ja, sie hat auf den nachehelichen unterhalt vrzichtet (GOTT SEI DANK)... da sie uns jetzt aber nicht mehr mit dem Geld eins auswischen kann, versucht sie eben alles über den Kleinen, mal direkt, mal indirekt... ist echt schwer alles, aber wir versuchen es uns nicht anzunehmen... Unterschrieben will sie nichts... haben ihr extra einen kleinen zettel gemacht, wo KM und KV unterschreiben können (KV hatte schon), sogar mit Hotelanschrift und Telefonnummer... Als Antwort bekamen wir dann paar Tage später nur, dass sie das nicht als notwendig ersieht und sowieso nochmal mit uns über das Hotel sprechen müsste, was sie bisher natürlich nicht getan hat... Alles heiße Luft! Solange wir den Reisepass des Kleinen haben, für den ja beide unterschreiben mussten, dürfte das doch eigentlich alles kein problem sein oder? Also jetzt mal von ärztlichen Sachen abgesehen, sondern wegen Einreise und so (Urlaub geht nach Mallorca und KV hat gleichen Nachname wie das Kind)??? |
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#7
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| Hallo, der Anspruch des Vaters besteht zwar, aber das Problem ist doch, dass nur beide gemeinsam entscheiden können. Wenn sie euch einen reinwürgen will, dann schreit sie "Kindsentzug, Kindsentzug" und ihr dürft ausreisen, und das Kind muß hier bleiben. Ist besonders erfreulich, am Flughafen. Ich würde ihr mit Einschreiben ankündigen, dass sie entweder jetzt und sofort die Einwilligung geben muß, oder aber mit einem Gerichtsverfahren rechnen muß, dessen Kosten dann auf sie gingen, weil sie es ja verursacht hat. Herzlichst TK |
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#8
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| Sowas finde ich immer schlimm, es geht hier um das Kind und nicht um eine Fäde zwischen den Eltern Das ist immer so hart, da frag ich mich auch nur was soll man dem Kind sagen?:/Ich hoffe du kommst zu deinem Urlaub mit ihm! |
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