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#1
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| Hallo, zu meinem Problem, ich (27 Jahre) 2 Kinder (4 und 7) möchte Umziehen von Leipzig nach München, für die große hat er das geteilte Sorgerecht und für die kleine habe ich das alleinige Sorgerecht, bisher hat er die Kids ca. im 2wöchigen Turnus von Sonnabend zu Sonntag zu sich genommen, jedoch habe ich im Umkreis von München wieder Arbeit gefunden sowie auch mein freund mit dem ich seit 2 Jahren zusammen bin, Wohnung,Kita,Arbeit sowie Schulplatz ist alles vorhanden. Nun habe ich heute ein schreiben von seinem Anwalt bekommen worin er das alleinige Sorgerecht beantragt vor dem Familiengericht, und das obwohl wir dem Jugendamt und Anwalt einige Vorschläge vorgebracht haben wie er weiterhin seine Kinder sehen kann in regelmäßigen Abständen. Nun meine Frage kann er so einfach alles nach 7 jahren bzw nach 4 Jahren (siehe die kleine) alles einklagen nur weil es ihm gegen den strich geht? BÜitte um rasche antwort! Danke im Vorraus Geändert von sneezi (14.08.2011 um 21:18 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
ich gehe mal davon aus, das dem beantragen des alleinigen Sorgerechts, andere Dinge voraus gegangen sind? Damit meine ich, dass er dir klar gemacht hat, gegen einen Umzug deinerseit von Leipzig nach München zu sein, oder? Das ist nämlich sein gutes Recht. Deshalb wahrscheinlich deine Vorschläge, wie es trotz des Umzugs mit den Besuchsrechten weitergehen könnte. Und wenn er nun das alleinige Sorgerecht beantragt, habt ihr euch wohl nicht geeinigt. Wenn du trotzdem diesen Umzug, mit allen Konsequenzen durchziehen möchtest, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass nur einer das Sorgerecht haben kann - wenn ihr euch was das holen und bringen der Kinder angeht, nicht einigen könnt. |
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