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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Kindschaftsrecht > Sorgerecht Kinder

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  #1  
Alt 26.11.2009, 11:01
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Beiträge: 245
Standard Vater nichteheliches Kind

Hallo ihr,

ich habe ein zweijähriges nichteheliches Kind, das seit der Geburt bei mir lebt. Der Vater hat sich kurz nach der Geburt von mir getrennt, sich aber immer um die Kleine gekümmert, sie besucht. Er zahlt auch vorschriftsmäßig Unterhalt. Nun hat er mich gefragt, ob er auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen könnte. Bisher habe ich das Sorgerecht allein. Wie sieht das aus? Hat er einen rechtlichen Anspruch darauf? Hätte ich Nachteile, wenn ich zustimme?
Danke für eure Antworten.

Heike
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  #2  
Alt 26.11.2009, 21:16
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Beiträge: 77
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Das Sorgerecht auf den nichtehelichen Vater zu übertragen geht nur mit Deiner Zustimmung. Wenn sein Sorgerecht nicht eingeschränkt wird, hat er dann volles Mitspracherechte bei Belangen die von Bedeutung sind (Wohnsitzwechsel, schulische Ausrichtung, Arztwahl etc. ... )
Eine Zustimmung solltest Du Dir gut überlegen und mit dem Kindesvater besprechen und auch mit einem Fachanwalt für Kindschaftsrecht bereden).

Was sind denn seine Gründe für seinen Wunsch?
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  #3  
Alt 27.11.2009, 09:47
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard Vater will gemeinsames Sorgerecht

Danke erst einmal für deine Antwort.

Also der Vater möchte das gemeinsame Sorgerecht, weil er sagt, dann könne er sich mehr als Vater fühlen. Er möchte sich für sein Kind einsetzen, das sei natürlich unabhängig davon, ob er das Sorgerecht habe, aber wenn er es hätte, würde er sich in seiner Vater-Position gestärkt fühlen und sich eben noch mehr als Vater fühlen können.

Heike
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  #4  
Alt 27.11.2009, 10:18
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Das Sorgerecht ist eine reine Rechtsposition im Familienrecht. Es räumt Rechte und Pflichten für die Inhaber ein. Das der Kindesvater daran seine emotionale Identität als Vater bindet ist nachvollziehbar aber gemessen daran, überhaupt die Vaterschaft anzuerkennen doch nur ein kleiner Ansporn sich dann noch mehr als Vater zu fühlen. Sicherheit und Kontrolle scheinen hier ein größerer Gewinn für den Vater zu sein wenn er zukünftig am Sorgerecht teil nehmen möchte. Also überleg es Dir sehr gut, Du musst nachhaltig denken und mach Dir bewußt, dass Du den Schritt nicht rückgängig machen kannst wenn es nicht äußerst triftige Gründe dafür gibt. Wenn Du den Vater tiefes Vertrauen schenken kannst und Du sicher bist, dass er den Zugewinn an Kontrolle, Sicherheit und letztendlich an Macht nie gegen Dich einsetzt, kann ein gemeinsames Sorgerecht vielleicht Eure Elternschaft stärken. Im übrigen kannst Du Dir ja auch viel Zeit lassen mit solch einer wichtigen Entscheidung ... Du musst da nichts übers Knie brechen ... Kannst schauen wie sich die Dinge entwickeln, Dich schlau machen und die Vorteile mit den Nachteilen abwiegen.

Geändert von wach (27.11.2009 um 10:24 Uhr)
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  #5  
Alt 04.12.2009, 10:36
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Beiträge: 77
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Das ändert natürlich einiges:

"Dem Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8. Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen."

Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/sorgerecht104.htm
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  #6  
Alt 24.08.2010, 17:02
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hallo wach,

Zitat:
Zitat von wach Beitrag anzeigen
Was sind denn seine Gründe für seinen Wunsch?
was sind denn die gründe, weshalb ein mann kindesunterhalt bei nichtehelichem kind bezahlen darf?
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  #7  
Alt 24.08.2010, 20:42
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BGB 1602 Abs.2 > Bedürftigkeit
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  #8  
Alt 25.08.2010, 09:14
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guten morgen,

aus dem BGB 1602:

"Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern..."

zu "seinen eltern" gehören immer zwei. ein kindsvater sollte also logischerweise auch keinen speziellen grund haben, das geteilte sorgerecht haben zu wollen! beim unterhalt ist er ja plötzlich auch vater.
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Stichworte
gemeinsames, kind, nichtehelich, sorgerecht, vater

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