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  #1  
Alt 25.07.2010, 19:07
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Beiträge: 3
Standard Vater will Tochter ins Heim geben was kann ich machen ??

Hallo, also der Vater möchte seine tochter ins heim schicken wird es auch tuhn!
Frage ist kann ich jetzt zum jugendamt gehn und sie zu mir holen bevor sie dahin kommt? der vater hat das volle sorgerecht ABR usw alles halt und ja
Sagt das Jugendamt besser zu jemand bekannten als ins heim?
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  #2  
Alt 27.07.2010, 17:26
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Beiträge: 77
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Also ... Niemand kann sein Kind mal einfach soi ins Heim stecken ... So unter der Devise ich will das Kind nicht mehr.
Wenn Eltern noch das volle Sorgerecht haben und sie nicht durch Kindeswohlgefährdende Massnahmen Teile des Sorgerechtes eingebüßt haben wird das Jugendamt erst einmal Hilfen installieren um die Missstände auszugleichen. So eine Unterbringung im Heim oder der Pflegefamilie ist ziemlich teuer und auch nur die allerletzte Massnahme. In der Tat können vor allem schon ältere Kinder zu einen Bekannten bzw. Verwandten ziehen wenn alle Umstände dies zulassen und das Kind sich dies auch wünscht.

Wie alt ist denn das Kind und wie sind denn die genaueren Umstände?

Geändert von wach (27.07.2010 um 17:29 Uhr)
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  #3  
Alt 28.07.2010, 22:23
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Beiträge: 3
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Also das kind ist 14 jahre sie wa schon im heim auch bei einer pflegefamielie der vater holte sie dann vor c.a einem jahr dort raus jetz is was dicke luft da und er will sie wohl wieder weg geben ^^
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  #4  
Alt 28.07.2010, 22:36
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Beiträge: 77
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Ok ... Wenn der Kindesvatermindestens sein Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt abtritt würde ich dem Jugendlichen einen weiteren Wechsel zumuten ... Denke mal, dass es ohnehin so kommen wird ... Die Jugendliche kann ab 14 selbst beim Amtsgericht einen Antrag stellen wenn sie ihren Vater verlassen möchte und es schon Erziehungsprobleme gab. Sie muss dort einen Rechtspfleger aufsuchen. In solch einem Falle soll sie gleich die Hilfe eines Verfahrensbeistandes (Anwalt des Kindes) beantragen. Sie kann auch gleich Wünsche ihrer Unterbringung mit in den Antrag einbringen. Das Gericht prüft dann den Antrag, befragt das Jugendamt und es wird zu einer gerichtl. Anhörung kommen. Die Jugendliche wird dort vom Verfahrensbeistand vertreten und brauch selbst wohl nicht erscheinen.

Geändert von wach (28.07.2010 um 22:38 Uhr)
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