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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 09.01.2012, 09:10
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Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 1
Unglücklich 400€ und Unterhalt

Hallo

Ich lebe in einer Eheähnlichen Gemeinschaft mit meinen Partner und unserer gemeinsamen Tochter (4) zusammen.
Er hat eine weitere Tochter (13) die bei der Oma lebt.
Wir beziehen Harz4 und er hat einen 400€ Job.
Nun schreibt uns das Jungendamt das er zu 100% seinen Unterhalttitel bedienen soll. Geht das so einfach mit den Finanzellen mitteln?
Auch muß ich dazu sagen das wir seit bald 2 Jahren versuchen diesen Unterhaltstitel abzuändern da unsere Tochter ja nicht mit eingerechnet ist und wir eben leider Harz4 beziehen. Leider bisher ohne Erfolg lieber sagt das Jugendamt der Kindesmutter der ersten Tochter das wenn sie dieser abänderung zustimme SIe nie wieder anspruch hätte auf die 100%.
Kann mir da wer Tipps geben?

MFG Marakeika
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  #2  
Alt 09.01.2012, 14:54
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
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Hallo Maraleika,

Wenn ein Titel besteht kann einfach gepfändet werden.(wenn es was zu
pfänden gibt).

Zitat:
Auch muß ich dazu sagen das wir seit bald 2 Jahren versuchen diesen Unterhaltstitel abzuändern da unsere Tochter ja nicht mit eingerechnet ist und wir eben leider Harz4 beziehen.
Wäre im Moment egal,da die "Ersparnis" dann bewirken würde das ALGII niedriger
ausfällt.

Was bezahlt ihr denn z.Z. an Unterhalt? wie viel sollt ihr zahlen?

lg
edy
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