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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 03.11.2011, 19:53
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Beiträge: 2
Standard Arge stellt plötzlich Forderungen

Hallo liebe Forumsgemeinde ....
vor Kurzem habe ich von der Bundesagentur für Arbeit ein Schreiben bekommen, dass ich doch bitte meine Daten offen legen soll, weil mein Ex-Mann nach unserer Scheidung Hartz IV beantragt hat und das Amt somit Forderungen an mich stellt.
War bei meiner Anwältin und die meinte, sie schreibe erst einmal einen Brief hin, dass das Amt keine Forderungen stellen kann, weil wir nur eine kurze Ehedauer hätten und wenn sie klagen wollen, sollen sie's versuchen.

Im Großen und Ganzen vertraue ich ja meiner Anwältin, aber irgendwie wollte ich mich doch mal absichern und andersweilig nachfragen, ob das Amt diese Forderungen stellen kann und ob ich wirklich zahlen muss, eh ich mich am Ende noch in einem sinnlosen Gerichtsverfahren widerfinde.

Hier noch fix ein paar Daten:

Geheiratet haben wir am 01.08.2008
Trennungsjahr ab Dezember/ Januar 09/10 in der gemeinsamen Wohnung
Scheidung eingereicht Dezember / Januar 10/11
Beide ausgezogen Febrauar/ März 2011
Geschieden seit 16.08.2011
Mein Ex-Mann hat keine Unterhaltsansprüche gestellt und alles andere haben wir auch daheim geklärt (Hausrat etc.)
Gemeinsame Kinder haben wir keine.

Eigentlich dachte ich, dass ich dann mit meiner Scheidung auch das Ganze aus der Welt geschafft hätte und nun das!

Ehrlich gesagt, kenn ich mich mit dem Ganzen nicht so aus, weil unsere Scheidung ziemlich glatt über die Bühne gegangen ist und ich mich nicht mit irgendwelchen Paragraphen, Gesetzen usw beschäftigen musste.
Deswegen hoffe ich, dass ich vielleicht hier etwas Hilfe oder einen Rat bekomme. Vielleicht hat ja jemand so was schon mal mitgemacht und kann mir einen Tipp geben, ob das Amt nun "im Recht ist" und ich zahlen muss oder ichs drauf ankommen lassen sollte.

Schon mal vielen Dank

LG
Anett
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  #2  
Alt 04.11.2011, 08:19
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
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Hallo Anett,


Zitat:
Mein Ex-Mann hat keine Unterhaltsansprüche gestellt und alles andere haben wir auch daheim geklärt (Hausrat etc.)
Gemeinsame Kinder haben wir keine.
Diese Vereinbarung ist nur so lange gültig,bis ein Partner staatliche Leistungen
beantragt.

Grundsätzlich bist du ihm unterhaltspflichtig.

Ob du nun tatsächlich Unterhalt bezahlen musst hängt natürlich auch von
deiner Leistungsfähigkeit (SB) ab.

lg
edy
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  #3  
Alt 04.11.2011, 14:23
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Registriert seit: 03.11.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo edy,

vielen Dank für die Antwort.
Das ist natürlich sehr ärgerlich und ehrlich gesagt ziemlicher Mist.
Da ist man nur n paar Monate verheiratet und klärt alles friedlich und dann so was!!!!
Für was gibts denn da in Gerichtsbeschluss, dass ich keinen Unterhalt zahlen brauch, wenn dann schwupp die wupp das Amt alles auf den Kopf stellen kann?!?! Ziemlich sinnfrei in meinen Augen!

Leider Gottes verdiene ich genug, um das zahlen zu können. Da wird man noch bestraft, dass man arbeiten geht

Wie lang müsste ich denn an das Amt zahlen? bei so kurzer Ehe wird das doch nicht etwa ewig sein?

LG
Anett
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  #4  
Alt 04.11.2011, 18:37
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
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Hallo Anett,

Ich kann dich verstehen.


Wäre es aber anders,würden natürlich einige Deals unter Scheidungspartnern
laufen.

Ich verzichte auf Unterhalt,gehe zur ARGE,lass mir alles bezahlen,und den
gesparten Unterhalt teilen wir uns.(oder so).

do you know?

Aber evtl.kann die RA besser argumentieren.

Zitat:
Wie lang müsste ich denn an das Amt zahlen? bei so kurzer Ehe wird das doch nicht etwa ewig sein?
Ob du an das Amt zahlen musst weis ich nicht.
Alles was dein EX an Unterhalt bekommt,wird ihm an staatlichen Geldern abgezogen.



lg
edy
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