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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 12.01.2012, 19:39
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Pfeil Berechnung Unterhalt

Hallo,

ich lebe seit 1,5 Jahren von meinem Mann getrennt, wollen uns aber zunächst erstmal nicht scheiden lassen. Wir haben ein Kind (3,5 Jahre) und regeln bisher alles ohne Anwalt.
An wen wende ich mich, um genau auszurechnen, was mir an Geld zusteht, ohne gleich Anwaltskosten bezahlen zu müssen (Trennungs- und Kindesunterhalt)?
Bei den ganzen Unterhaltsrechnern im Netz vermisse ich die Anrechnung von Kindergeld, Eigenbedarfsgrenze, Kinderbetreuung etc.

Das Kind lebt bei mir, ich gehe nur teilzeit arbeiten, bezahle den Kindergarten, bekomme aber das Kindergeld und habe damals die Wohnungseinrichtung größtenteils behalten können. Wer kann mir sagen, wie ich den genauen Unterhalt ausrechnen kann bzw. an wen ich mich kostenlos wenden kann?

Danke schon im Voraus...
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  #2  
Alt 12.01.2012, 19:54
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Hallo bonbon,

für den Kindesunterhalt kannst Du Dich an das Jugendamt wenden und eine Beistandschaft für euer Kind einrichten. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung des Kindesunterhalts.

Für den Trennungsunterhalt belibt nur der Weg zum RA, wenn man sich nicht selber einigen kann. Aber auch dieser Berechnung ist nicht verbindlich. Wirklich festlegen kann den Trennungsunterhalt nur ein Familiengericht.

Zitat:
Bei den ganzen Unterhaltsrechnern im Netz vermisse ich die Anrechnung von Kindergeld, Eigenbedarfsgrenze, Kinderbetreuung etc.
KiGe wird hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet. Dazu gibt es in der DT eine Tabelle mit Bedarfsbeträgen und eine Tabelle mit Zahlbeträgen.

Kinderbeteuung wird zwischen den Elternteilen je nach Einkommen gequotelt.

Selbstbehalte für den Unterhaltspflichtigen sind 950€ (wenn erwerbstätig) ggü. dem Kind und 1.050€ ggü. Dir.

Von Unterhaltrechneren würde ich die Finger lassen. Da kommt nix vernünftiges raus.

Du kannst aber auch mal alle Daten hier einstellen, dann schau ich mal drüber.

Pflichtlektüre im Bezug auf Unterhalt, sind die unterhaltsrelevanten Leitlinien der OLG´s. Da steht alles über Arten des Einkommens, Bereinigung des Einkommens, Selbstbehalte usw.

LG chico
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  #3  
Alt 12.01.2012, 20:16
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Beiträge: 2
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Hallo chico,

vielen Dank schon mal für Deine Infos.
Ich kann Dir hier auch mal paar Daten reinstellen.
Mein Mann verdient mit seinem Hauptjob ca. 1550 Euro netto und mit dem Nebenjob 400 Euro netto (wird der überhaupt angerechnet?)
Ich verdiene 960 Euro netto, zahle 96 Euro Kindergarten und bekomme die 184 Euro Kindergeld. Was ist mit Vereinsbeiträgen für das Kind? Da zahle ich bisher auch 25 Euro im Monat.

Danke Dir schon mal für Deine Mühe...lg
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  #4  
Alt 13.01.2012, 11:05
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Hallo,

Dein Ex-Mann hat also ein gesamteinkommen in Höhe von 1.950€. Nebenjob ist auch einkommen.

Nach Bereinigung es Einkommens würde er vermutlich in der EK-Stufe 2 der DT landen. Der Zahlbetrag zum Kindesunterhalt würde dann 241€ betragen.

Den normalen KiGa Beitrag hätte ebenfalls der Unterhaltspflichtige zutragen. Kosten darüber hinaus, für einen KiTa-Platz wären dem Einkommen entsprechend zu quoteln.

Ob Du Anspruch auf Trennungs oder Betreuungsunterhalt hast, wäre eine Einzelfallentscheidung. Ab dem dritten Lebensalter des Kindes kann von Dir verlangt werden, selber für Deinen lebensunterhalt aufzukommen, wenn eine entsprechende betreuung des Kindes gewährleistet ist.

Vereinsbeiträger sind kein Mehrbedarf und daher aus dem Kindesunterhalt zu bestreiten.

Warum wollt ihr euch zunächst nicht scheiden lassen? Dieses Vorgehen stellt eine nicht unerhebliche Benachteiligung des besser verdienenden dar. Dieses sollte Deinem Ex klar werden.

LG chico
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  #5  
Alt 14.01.2012, 16:08
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Hallo,

bei unserem Familiengericht ist es so, dass der Kindergarten allenfalls hälftig von dem Unterhaltszahler zu finanzieren ist. Kommt wohl auf das Gericht an, bzw. die Gegend, in welcher mal lebt.

LG

timekeeper
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berechnung unterhalt, kindesunterhalt

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