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  #1  
Alt 21.12.2009, 11:41
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Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 1
Rotes Gesicht Berücksichtigung von Schuldzinsen

Leider muß ich wohl mit dem unangenehmen Thema Unterhalt für mein Kind (6 Jahre) und meine Noch-Ehefrau beschäftigen.

Vor der Eheschließung habe ich eine Immobilie erworben, die ich auch selber (gegenwärtig auch noch meine Frau mit Kind) bewohne. Inwieweit werden Abtrag und Schuldzinsen bei der Berechnung des für den Unterhalt zugrunde zu lgendes (Netto-) Einkommens berücksichtigt?

Kann mir das einer sagen?
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  #2  
Alt 21.12.2009, 20:43
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhalt und Schulden

Hallo,

die Schulden für eine Hypothek oder Grundschuld, die auf einem Haus ruht, das der Familienmittelpunkt war, wo ihr also gewohnt habt und deine Frau und das Kind noch wohnt, werden beim Nettoeinkommen berücksichtigt. Die Schuldzinsen werden vom Brutto abgezogen. Allerdings wohl nicht die Tilgung, denn diese kommt ja allein dir zugute, da die Immobilie dir anscheindend allein gehört.

Viele Grüße
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Stichworte
abtrag, immobilie, schuldzinsen, unterhalt

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