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#1
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| Bin seit 6 Jahren verheiratet und will mich jetzt von meinem Mann trennen. Ich will demnächst mit meinen 2 Kindern (3 Jahre, 6 Jahre) ausziehen, da ich nur arbeite und mein Mann in der Ausbildung ist, würde ich gerne wissen was ich ihm bezahlen muss. Muss noch dazusagen, in der Ehe sind hohe Schulden entstanden, was alles auf meinen Namen läuft, stehe auch kurz vor der Privat Insolvenz. Werde schon gepfändet. Muss ich ihm trotzdem was zahlen oder wird das damit verrechnet? Werde dann ja auch noch weniger verdienen, durch änderung der Steuerklasse usw. Bitte helft mir. |
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#2
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| Hallo sucheFreiheit, Wie hoch ist dein Nettoeinkommen? lg edy |
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#3
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| Das schwankt immer, aber man kann sagen durchschnittlich so 2000 €. Immoment zumindestens noch, wenn ich wirklich gehe, ändert sich das ja durch die Steuerklasse. Ich schätze dann vielleicht 1700 €. So genau weiß ich das aber noch nicht. |
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#4
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| guten morgen, nachehelicher unterhalt an ihn, dürfte in deiner situation außen vor bleiben da du zwei kindern unterhalt schuldest und die gläubiger eurer gemeinsamen schulden bedienen musst. außerdem ist dein einkommen noch um werbungskosten und evtl. altersvorsorge zu bereinigen. wenn wir einen selbstbehalt von ca. 1050 euro anpeilen, dürfte da nicht mehr viel übrig bleiben. hinzu kommt, das dein ex nicht leistungsfähig ist in bezug auf den kindesunterhalt, welchen er eigentlich ebenfalls schuldet. eigentlich sollte man vielmehr mal darüber reden, welchen 400 euro job er parallel zu seiner ausbildung annehmen könnte um seinen verpflichtungen nachzukommen. ein guter anwalt wäre für dich von vorteil! ich drücke dir beide daumen! . |
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#5
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| Hallo Hallo sucheFreiheit, Bis zur Scheidung kann dein Mann Trennungsunterhalt verlangen. Von deinen 2000€ wird der Unterhalt für die Kinder = 566€ abgezogen. Außerdem werden die Schulden die in der Ehe entstanden sind berück- sichtigt. Da dürfte nichts mehr für Trennungsunterhalt über bleiben. Nach Steuerklassenwechsel sieht es noch schlechter aus. Würde wegen des Kindesunterhalt mal zum Jugendamt gehen. Wenn dein Mann keinen Barunterhalt bezahlt, steht euch evtl. Unterhaltsvorschuss für die Kinder zu. Und evtl. wie von Coldplay erwähnt, zu einem RA für Familienrecht gehen. Was die Pfändung betrifft,kann ich nichts sagen. lg edy |
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#6
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| Ich danke euch ersteinmal. Habe diese Woche ersteinmal ein Beratungsgespräch. Dann werde ich hoffentlich schon mal einige Informationen bekommen, und dann gehts weiter zum Anwalt und Jugendamt. Ich habe gar nicht daran gedacht, das mein Mann dann Untehalt für die Kinder zahlen muss, aber das ist dann so, oder? Immoment überfordert mich das alles so. Aber ich will hier weg, es geht einfach nicht mehr. @Coldplay: sind das unsere gemeinsame Schulden? Auch wenn alles nur auf mich läuft? Mein Mann hat alles bestellt, wovon ich auch zum größten Teil nichts wusste, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Geändert von sucheFreiheit (21.02.2011 um 13:01 Uhr) |
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#7
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| Hallo Zitat:
in Form von Naturalien ( Essen,Erziehung,größere Wohnung), der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten ( Geld). Vorausgesetzt wird natürlich das er genügend Einkommen hat ( er muss natürlich alles dafür tun ). lg edy |
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#8
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| Zitat:
Die Vorredner haben schon gesagt, dass Du vermutlich gar nichts an Deinen Mann bezahlen mußt. Ob der KV allerdings derzeit KU zahlen muss hängt von seiner Ausbildung ab. Wenn es seine Erstausbildung ist, dann dürfte es schwierig werden, bis zum Ende seiner Ausbildung Unterhalt zu bekommen. lg Camper |
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#9
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| Zitat:
das sind definitiv eure gemeinsamen schulden. allerdings haben die gläubiger die möglichkeit sich an denjenigen von euch zu halten, der ein brauchbares einkommen besitzt. d.h., gibt es bei einem von beiden nichts zu holen, darf sich der gläubiger den anderen herauspicken und von diesem die begleichung aller schulden verlangen! (also nicht nur die hälfte oder andere teilungen). jeder von euch haftet in einer ehe selbstschuldnerisch für die kompletten schulden! die ehe ist an allen ecken und kanten ein unlogisches und unfaires modell - auch einer der punkte, weshalb eine heirat für mich niemals in frage käme. . |
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#10
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| Hallo sucheFreiheit , http://www.schuldeninfo.ch/documents/EheundSchulden.pdf Schulden in der Ehe: Ratgeber zur Scheidung Ich denke mal wenn du nachweisen kannst das du den Bestellungen widersprochen hast, dann könnten es seine Schulden sein. Kannst du dies aber nicht, sind es aber evtl. nur deine Schulden. Hier beim RA Rat einholen. lg edy Geändert von edy (24.02.2011 um 10:09 Uhr) |
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