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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 08.12.2010, 23:20
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Beiträge: 2
Standard Ehevertrag Unterhalt Abfindung 5000€?

Hallo,


ich: Bandarbeiter bei VW 2000€ netto
Frau:Thailänderin,hat in Thailand als Näherin in Fabrik gearbeitet,in Deutschland Hausfrau oder Nebenjobs 480€ Basis.hat in Thailand Haushälterin gelernt.

jetzt verheiratet lebend in Deutschland,wenn jetzt nach 10 Jahren die Scheidung kommen würde wäre ich mit Versorgungsausgleich und ansonsten alles 50/50 einverstanden!muss dazu sagen wir haben keinen Schulden aber auch null Vermögen!wohnen zur Miete und haben ein Golf(Werkleasing),mehr nicht!

das einzige was ich nicht möchte ist ewig Ehegattenunterhalt zahlen.
deswegen möchte ich einen Ehevertrag machen wo nur drin steht das sie nach der Scheidung 5000€ bekommt und dafür auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung verzichtet!ist sowas möglich?!

im Trennungsjahr würde ich natürlich Unterhalt zahlen.
kann man so einen Ehevertrag machen?!

ich denke sie würde im Falle einer Scheidung den Ehevertrag nicht anfechten!aber ansonsten könnte man das so bringen?!

wenn nicht wie sieht es aus mit Ehegattenunterhalt auf 3 Jahre begrenzen?!oder 1-2Jahre?geht sowas?

wir haben keine Kinder^^und was wäre mit einem Kind?Kindesunterhalt zahle ich natürlich!

und wie gesagt wir würden den Vertrag beim Anwalt machen,und bei Scheidung denke ich würde sie ihn auch nicht anfechten!und was wäre wenn?

und was kostet so ein Vertrag?wir haben nix!Mietwohnung,Auto nur geleast,normale Wohnungseinrichtung,ja und das war es dann auch schon,wir haben nur 2000€ netto im Monat.und es soll nur drin stehen das mit dem Unterhalt.

und kann man einen Scheidungsfolgevereinbarung auch machen wärend der Ehe?also es ist noch alles ok!ist sowas billiger?

danke

Geändert von micha792 (08.12.2010 um 23:25 Uhr)
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  #2  
Alt 09.12.2010, 09:07
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Standard

Zitat:
Zitat von micha792 Beitrag anzeigen
deswegen möchte ich einen Ehevertrag machen wo nur drin steht das sie nach der Scheidung 5000€ bekommt und dafür auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung verzichtet!ist sowas möglich?!
hallo micha,

natürlich ist das möglich. und wenn von beiden seiten akzeptiert, auch legitim.

Zitat:
Zitat von micha792 Beitrag anzeigen
wenn nicht wie sieht es aus mit Ehegattenunterhalt auf 3 Jahre begrenzen?!oder 1-2Jahre?geht sowas?
auch das ist möglich. solche dinge lassen sich ordentlich formuliert, als zusätzliche klausen in einen ehevertrag einfügen. probleme gibt es ohnehin erst bei scheidung. wenn etwaige zusatzvereinbarungen angefochten werden prüft ein gericht die zulässigkeit. vereinbarungen welche mit knebelverträgen vergleichbar sind, oder zusätze die gegen die guten sitten verstoßen werden dann nicht anerkannt. aber normale festlegungen, wie hier von dir geschildert, sollten kein problem darstellen.

Zitat:
Zitat von micha792 Beitrag anzeigen
wir haben keine Kinder^^und was wäre mit einem Kind?Kindesunterhalt zahle ich natürlich!
verstehe die frage nicht ganz, wenn du keine kinder hast. ein blinder interessiert sich auch nicht für den sehtest...
aber wenn kinder vorhanden wären, würde natürlich auch kindesunterhalt anfallen.

Zitat:
Zitat von micha792 Beitrag anzeigen
und wie gesagt wir würden den Vertrag beim Anwalt machen
das ist der richtige weg. er kennt sich auch mit diversen formulierungen aus und kann explizit sagen, was auch im scheidungsfalle standhält, und was nicht.
prinzipiell bin ich ohnehin vollkommen gegen nachehelichen unterhalt wenn keine kinder aus einer ehe hervorgegangen sind. aber die unlogik und ungleichbehandlung in deutschland, sieht diesbezüglich ja anderes vor...


Zitat:
Zitat von micha792 Beitrag anzeigen
und was kostet so ein Vertrag?
da bin ich überfragt. habe zum glück bislang selten einen anwalt zur absicherung nötig gehabt.






.

Geändert von Coldplay (09.12.2010 um 09:13 Uhr)
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  #3  
Alt 09.12.2010, 10:39
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also ich mache einen Ehevertrag wo ich entweder 1 Jahr lang Unterhalt zahle oder eine Einmahlzahlung von 5000€ mache,dafür versichtet sie auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.
sie hat also mit Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt 2 Jahre Zeit sich auf die neue Situation einzustellen,aber was ist wenn sie nach den 2 Jahren immer noch arbeitslos ist?sie ist gesund kann Deutsch aber nicht perfekt(aber man kann sich über alles unterhalten!!!)und hat in Thailand früher als Näherin und Haushälterin(Ausbildung) gearbeitet.
^^also kann man davon ausgehen das sie in den 2 Jahren auch was findet in Deutschland!müsste sie Notfalls auch einen Reinigungsjob annehmen?

Frage2:wir haben einen Ehevertrag und wir scheiden uns einvernehmlich,muss ich da den Ehevertrag abgeben bei Gericht?und wenn,sie würde ihn nicht anfechten!meine Sorge ist nur das das Gericht nicht einverstanden damit wäre?

Frage3:wenn ich jetzt im Vertrag reinschreibe 1 Jahr ehelichen Ehegattenunterhalt und dann Verzicht auf Ehegattenunterhalt+Verzicht auf Versorgunsausgleich Rente!und es sind beide damit einverstanden!kann das Gericht das nicht anerkennen?!
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  #4  
Alt 09.12.2010, 12:48
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zu 1)
also wenn euer ehevertrag gültig ist sollte es für dich keine rolle spielen, ob sie nach ablauf dieser zeit für ein eigenes einkommen sorgt oder nicht. du bist nicht die wohlfahrt - das alles hat dann mit dir nichts mehr zu tun.
inwiefern sie versorgt wird und welche jobs für sie in frage kommen, wird ihr dann schon vom arbeitsamt gesagt werden! das ist dann deren fall, nicht mehr deiner!

zu 2)
du bist ziemlich überzeugt von der einvernehmlichkeit eurer papiere. was macht dich so sicher, dass sie nachher noch ihr wort hält? ich frage aus folgendem grund: wenn am ende herauskommt, dass sie nur zu allem "ja" gestimmt hat weil sie den inhalt der vertraglichen vereinbarung nicht richtig verstanden hat, geht dein schuss nach hinten los. solches wird von deutschen richtern zu gerne als nichtig erklärt!

zu 3) das sind dinge die du mit deinem anwalt besprechen solltest. er hat vorgegebene klauseln und weiss auch genau, was machbar ist. sofern er ein fachanwalt für scheidungsrecht ist.
ein gericht kann immer gegen einen antrag entscheiden, das hat mit eurer einvernehmlichkeit nichts zu tun. deutsche richter sehen nunmal grundsätzlich gerne den ollen ex in der zahlungsverpflichtung, wenn es etwas zu holen gibt. aber wenn dein anwalt den ehevertrag professionell und ordentlich aufsetzt, sollte keine angriffsfläche gegeben sein.
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