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  #1  
Alt 27.12.2010, 13:02
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Beiträge: 1
Standard Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt

Hallo! Ich bräuchte eure Hilfe.

Mein Vater (mit dem ich seit 20 Jahren kaum Kontakt habe; meine Eltern sind seit 30 Jahren geschieden) ist im Pflegeheim; nun reicht sein Geld nicht für die Kosten. Ich wurde vom Sozialamt aufgefordert Auskunft über mein Vermögen zu geben, dies habe ich getan. Nun soll ich knapp 200 € Unterhalt für meinen Vater zahlen.

Jetzt habe ich von seiner Betreuerin erfahren, dass er auch noch Unterhalt für seine 2. geschiedene Ehefrau zahlt (nicht meine Mutter).

Meine Frage nun: Ist das richtig, dass Unterhalt an die geschiedene Frau geht, obwohl er von mir Unterhalt benötigt?

Vielleicht kann mir jemand helfen?

Gruß, Glühwürmchen
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  #2  
Alt 28.12.2010, 16:32
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

hallo,

seit wann ist dein vater von der neuen frau geschieden?

wenn er grundsätzlich selbst nicht genügend einkommen besitzt, um für seinen lebensunterhalt sorgen zu können klingt es ziemlich absurd, dass er einerseits unterhalt an seine frau bezahlt und du ihn gleichzeitig unterstützen sollst.
weisst du ob ein titel in bezug auf den unterhalt besteht, welchen er an seine ex frau bezahlt?
wie hoch ist dein einkommen das für die bemessungsgrundlage der 200 euro zu grunde gelegt wurde? und weisst du, wie hoch seine einkünfte (altersrente?) sind?

ich persönlich hatte bereits mal den gleichen fall gehabt. allerdings musste meine mutter nicht noch unterhalt an jemand anderes bezahlen.
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  #3  
Alt 31.12.2010, 09:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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bei 20 jahren kontaktlosigkeit käme auch "unbillige härte" in betracht. aber dazu müsste man erstmal prüfen, was du mit "kaum kontakt" genau meintest. außerdem wäre dann ein wichtiger punkt, ob dein vater damals nach der trennung von deiner mutter, sich in sachen sorgerecht und finanziellen dingen weiterhin um dich kümmerte. dies alles spielt bei der bewertung eine rolle. das wäre dann aber der 2. schritt. ich wollte erstmal über die vermögensschiene kommen, da man hier den ämtern häufig schon den wind aus den segeln nehmen kann. (zb. auch 100.000 euro schonvermögen).
dies alles interessiert das sozialamt nicht und deshalb fordern sie einfach erstmal. (auf anweisungen eines sozialamtes würde ich von daher ohnehin niemals mit zahlung reagieren).



außerdem:
grundsätzlich wird von richtern diesbezüglich oftmals milde urteile zu gunsten des unterhaltsleistenden ausgesprochen. elternunterhalt ist also keineswegs mit kindes- oder nachehelichem unterhalt vergleichbar, da man hier keine eigene mitschuld trägt.

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