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#1
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| Ich muss das leider nochmal hier reinstellen wo's passt! Sorry, Anfängerfehler ;-) Hallo zusammen, ich habe ein Problem, welches ich einfach nicht gelöst kriege; auch meine RAin scheint sich nicht sicher zu sein. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann... Ich habe die Anlage U unterschrieben und mein Ex-Mann hat sich die entsprechenden Freibeträge zu Jahresbeginn in seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch hatte er ein höheres Nettoeinkommen, aufgrund dessen sind seine Unterhaltszahlungen an mich entsprechend höher ausgefallen. Nun weigert sich mein Ex-Mann mir meine (erheblichen) Steuernachzahlungen, die mir im Rahmen der Anlage U - also durch Versteuerung des Ehegattenunterhalts + meines eigenen Einkommens - nun entstanden sind, auszugleichen. Seiner Meinung nach sind meine Forderungen an ihn durch die erhöhten Unterhaltszahlungen abgegolten bzw. er versucht nun darauf abzustellen was er an mich hätte zahlen müssen OHNE die Freibeträge und das "zu viel Gezahlte" gegenzurechnen. M. E. handelt es sich hier aber keineswegs um "zu viel gezahlten Unterhalt" und auch nicht um einen "Vorschuss" auf die Steuerforderung meines FA. Aus meiner Sicht habe ich lediglich an der Steuerersparnis meines Ex-Mannes teilgehabt was ihn nicht davon entbindet mir meinen Steuernachteil auszugleichen. Im Allgemeinen ist es ja auch so, dass der Unterhaltspflichtige verpflichtet ist, sich sämtlich mögliche Steuerfreibeträge eintragen zu lassen, um das unterhaltsrelevante Einkommen reell festzustellen. Allerdings weiß ich nicht, ob das für Freibeträge wegen Geschiedenenunterhalts auch so geregelt ist??!! Hier also meine Fragen: 1. Muss mein Ex-Mann, trotz erhöhter Unterhaltsleistungen an mich, die Steuerforderung meines FA ausgleichen? Kann er den Mehrbetrag gegenrechnen, d. h. den Betrag, den er "mehr" bezahlt hat von der Forderung des FA abziehen? Bsp.: Angenommen er hätte 100 € monatlich "zu viel" gezahlt und das FA fordert von mir zum Jahresende 1.800 € an Steuern, dann müsste mir mein Ex lediglich die Differenz, hier also 600 €, ausgleichen??!! 2. Ist der Unterhaltsleistende auch verpflichtet sich im Vorfeld Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen wenn es sich um Geschiedenenunterhalt handelt?? Ich danke allen, die bis hierhin gelesen haben ;-) und hoffe, ich habe das Problem verständlich geschildert. Würde mich riesig freuen, wenn mir jemand helfen könnte!!! Vielen lieben Dank schonmal und viele Grüße, Sabine |
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#2
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| Hallo Sabine, den steuerlichen Nachteil, welchen Du hast, muss der Unterhaltspflichtige ausgleichen. Mit den höheren Unterhaltszahlungen ist das nicht abgegolten. Das sollte das FA dem Unterhaltspflichtigen aber auch bestätigen können. Dazu könnetst Du auch einen Fachanwalt für Steuerrecht befragen, Der sollte Dir die rechtliche Grundlage nennen können. Zu Deiner 2. Frage, die Freibeträger müssen nicht auf der Steuerkarte eingetragen werden. Der Unterhaltspflichtige könnte dafür auch die Einkommersteuererklärung nutzen. LG chico |
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#3
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| Hi Chico, schönen Dank für deine Antwort! Es ist richtig, dass mir mein Ex den Steuernachteil ausgleichen muss; fraglich ist halt ob er die erhöhten Unterhaltszahlungen damit verrechnen kann??!! Kannst du mir diese Frage beantworten??? Aber, wie du ja auch schreibst, er hatte ja die Wahl und selbst die Variante mit den Freibeträgen gewählt anstelle der Rückerstattung zum Jahresende. M. E. hat er keinen Anspruch auf Verrechnung; auch eine Rückforderung eines "zu viel gezahlten" Unterhalts kommt nicht infrage. Was meinst DU dazu? Danke für deine Antwort!! LG Sabine |
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#4
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| Hallo Sabrina, Zitat:
Es wurde ja auch kein Unterhalt zu viel gezahlt. Um es dem Ex aber verständlich zu machen, solltest Du einen Fachanwalt für Steuerercht befragen. Einer einfachen Aussage aus einem Laienforum wird der Ex wohl keinen Glauben schenken. Für weitere Einschätzung, lies mal bitte Deine PN. LG chico |
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#5
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| Hi Chico, danke für deine Antwort :-) Mein Ex hat weder zu viel Unterhalt gezahlt noch einen "Vorschuss" auf die Steuerlast; ich hab lediglich an seinem Steuervorteil teilgehabt, was rechtens ist, und möchte jetzt eigentlich nur was mir zusteht: den Ausgleich meines Steuernachteils; er hat darüber hinaus immer noch PLUS gemacht, was ja auch ok ist... Es geht halt um die letzten 5 Jahre und das ist ein Riesenchaos. Mir stehen die Steuerrückerstattungen zu, aber nicht zum Jahresende hälftig, sondern nach dem Zuflussprinzip in dem Jahr in dem diese geflossen sind; alles nicht mehr nachvollziehbar; die Anwälte blicken nicht mehr durch; ich auch nicht, wobei sich bei mir jetzt doch ein Licht auftut; das ist auch gut so, da die Anwälte erfahrungsgemäß darüber froh sind und schriftliche Ausarbeitungen gerne 1:1 übernehmen... ein teurer Spaß für Briefkopf und Unterschrift... ![]() Ich habe eine große Kanzlei beauftragt, die außer "meiner" Fachanwältin für Familienrecht auch Steuerrechtler und Steuerberater beschäftigt, aber die sind wirklich mehr als "beschäftigt"; ich warte tagelang auf einen Rückruf und den Schriftwechsel hab ich wirklich fast alleine bestritten; ich kontrolliere ALLES bevor es an den Gegner geht und noch kein Schriftstück, obwohl von mir aufgesetzt, war fehlerfrei... dennoch hoffe ich auf einen guten Ausgang; immerhin habe ich ihr den Hinweis zu verdanken, dass meine Steuerlast (5-stellige Summe) von ihm ausgeglichen werden muss... Denke mal wir werden jetzt Klage einreichen (die ich formuliere *lach*); hoffentlich liest sie das hier nicht ;-) und muss sagen, das wenige Schreiben hier hat mir doch irgendwie geholfen... : )Also danke erstmal - auch für die PN - und denke man/frau liest sich wieder... LG Sabine |
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| anlage u, steuerausgleich, unterhalt nach scheidung |
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