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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 01.03.2011, 20:46
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Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 2
Standard Erwerbsbonus trotz Arbeitslosigkeit

Situation: Wir befinden uns in der Trennungszeit, ich beziehe Rente. Meine Frau war zum Beginn der Trennungszeit erwerbstätig und hatte somit bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Anspruch auf Erwerbsbonus (1/7 vom bereinigten Erwerbseinkommen). Seit 3 Monaten ist meine Frau arbeitssuchend gemeldet und erhält ALG I Leistungen.
Frage: Ist der Erwerbsbonus auch während der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen obwohl sie ja keiner Erwerbstätigkeit nachgeht ??
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  #2  
Alt 02.03.2011, 16:26
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
Standard

Hallo walt,

besteht ein Titel wegen TU?


lg
edy
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  #3  
Alt 02.03.2011, 19:51
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Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 2
Standard Erwerbsbonus trotz Arbeitslosigkeit

Hallo edy,

nein es besteht kein Titel.
Wir haben den Unterhalt bisher (unterstützt durch diverse Recherchen und Berater) mehr oder wenig einvernehmlich frei vereinbart.

lg
Walt
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  #4  
Alt 02.03.2011, 20:20
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
Standard

Hallo Walt,

Wenn deine Noch-Ehefrau nun ALG1 bezieht,dann kann sie dir doch ehe
nicht mehr soviel TU bezahlen als vorher.

Ich würde da nicht mit 1/7 rechnen.

Wurde denn bei der "Berechnung" alles berücksichtigt?

z.B deine Rente, evtl. Wohnvorteil, ehebedingte Schulden?

Wurde ihr Einkommen bereinigt? usw.

lg
edy
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