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#1
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| Situation: Wir befinden uns in der Trennungszeit, ich beziehe Rente. Meine Frau war zum Beginn der Trennungszeit erwerbstätig und hatte somit bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Anspruch auf Erwerbsbonus (1/7 vom bereinigten Erwerbseinkommen). Seit 3 Monaten ist meine Frau arbeitssuchend gemeldet und erhält ALG I Leistungen. Frage: Ist der Erwerbsbonus auch während der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen obwohl sie ja keiner Erwerbstätigkeit nachgeht ?? |
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#2
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| Hallo walt, besteht ein Titel wegen TU? lg edy |
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#3
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| Hallo edy, nein es besteht kein Titel. Wir haben den Unterhalt bisher (unterstützt durch diverse Recherchen und Berater) mehr oder wenig einvernehmlich frei vereinbart. lg Walt |
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#4
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| Hallo Walt, Wenn deine Noch-Ehefrau nun ALG1 bezieht,dann kann sie dir doch ehe nicht mehr soviel TU bezahlen als vorher. Ich würde da nicht mit 1/7 rechnen. Wurde denn bei der "Berechnung" alles berücksichtigt? z.B deine Rente, evtl. Wohnvorteil, ehebedingte Schulden? Wurde ihr Einkommen bereinigt? usw. lg edy |
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