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#1
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| Mein Ex und ich sind seit 7 Jahren geschieden, seit dem ist er auch harz 4 Empfänger, hat also nie unterhalt gezahlt, war auch für mich ok da er jedes Wochende sein kind zu sich genommen hat. Seit einem Jahr macht er das dank seiner Freundin nicht mehr und ich hab immer noch einige Dinge für ihn bezahlt. Jetzt wollte er Geld von mir damit mein Kind eine Woche Weihnachtsferien bei Ihn verbringen er wäre pleite aus irgenwelchen fadenscheinigen Gründen. Als ich kein geld geben konnte drohte er mir mit dem anwalt Ihm stünde das halbe Kindergeld zu. Mein Kind lebt aber überwiegend bei mir und ich komme ür alles alleine auf. Kommt er damit durch? |
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#2
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| Hallo Kwonni, Da hat er wohl was falsch verstanden. Selbst wenn er den vollen Kindesunterhalt zahlen würde,hätte er keinen Anspruch auf das Kindergeld. Er meint wohl den Betrag lt.Düsseldorder Tabelle,von diesem Betrag könnte er das hälftige Kindergeld abziehen,müsste also weniger bezahlen als diesen der Betrag der in der Tabelle steht. lg edy |
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#3
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| Zitat:
jeder vernünftige anwalt würde ihn auslachen! |
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#4
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| Guten Abend, dritter Beitrag, selbe Meinung. das Kindergeld wäre hälftig auf den Barunterhalt anzurechnen, wenn der KV denn Unterhalt zahlen würde. Da er das nicht tut, gibt es auch keine Anrechnung. § 1612b BGB Schöne Weihnachten an alle! |
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