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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 22.12.2009, 11:53
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Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 4
Standard Fast-Ex und seine Freundin: Ihr Gehalt relevant bei Unterhaltsberechnung?

Hallo zusammen,

habe ein Problem mit der Unterhaltsberechnung.

Mein Fast-Ex und ich werden wohl nächstes Jahr geschieden.
Er hat mit seiner neuen "Lebensgefährtin" ein 7 Wochen altes gemeinsames Kind.
Ich als seine Noch-Frau habe Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Bis jetzt konnten wir allerdings noch zu keiner Einigung kommen.

Mitte des Jahres wurde mir mitgeteilt, dass seine LG ein Kind erwartet und er dann vorrangig Unterhalt für das Baby leisten muss. Ist ja auch ok. Was kann das Kind dafür?

Damit der Unterhalt fürs Kind und mein Unterhaltsanspruch genau berechnet werden kann, hat meine Anwältin das Gehalt bzw. das Elterngeld für die LG, sein damaliges Gehalt mit einberechnet.

Nach längerer Zeit und mehreren Aufforderungen an meinen Ex, sich doch bitte zu melden, kam dann die Nachricht, dass er seit Mitte des Jahres weniger verdient und der Unterhalt dementsprechend ja auch noch weniger ausfallen wird.
Seine LG ist zudem nicht bereit, ihr Gehalt preiszugeben.

Was kann ich denn erwarten?

Mein Fast-Ex sieht seit ca. 2 Jahren kontinuierlich zu, dass sein Gehalt immer weniger wird.

Ich wäre dankbar für zahlreiche Antworten und Anregungen.

LG Lullaby
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  #2  
Alt 22.12.2009, 15:08
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Ehegattenunterhalt

Hallo,

du müsstest deine Situation noch ein wenig ausführlicher darstellen. Wie lange wart ihr verheiratet? Bist du oder warst du in der Ehe berufstätig? Habt ihr gemeinsame Kinder? Wie alt bist du? Hast du deinen Beruf in der Ehe aufgegeben?
Das alles spielt eine Rolle für die Frage, ob und wieviel Unterhalt du bekommen kannst.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 22.12.2009, 20:28
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Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Lullaby Beitrag anzeigen
...
Mein Fast-Ex sieht seit ca. 2 Jahren kontinuierlich zu, dass sein Gehalt immer weniger wird.

...
LG Lullaby
Den Mist kenn ich, es ist unglaublich, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, die bereit sind, in solchen Fällen "schwarz" zu zahlen.
Vermutlich aus (falscher) Solidarität?
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  #4  
Alt 23.12.2009, 11:39
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Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 4
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Hallo Tim,
dass ich Unterhaltsanspruch habe, weiss ich.
Lange Ehe, d. h. 26,5 Jahre bei Scheidungsantrag, 2 gemeinsame Kinder, bis zur Geburt des ersten Kindes noch gearbeitet, dann nach 2. Kind ist die Frau zu Hause geblieben, der Mann hat die Brötchen ran geschafft. Die Frau hat ihm den Rücken frei gehalten, er hat Karriere gemacht.
Dann der A-Tritt. Man wird ausgetauscht gegen ein 22-jähriges Mädel, ein Jahr älter als der eigene Sohn.
Bin jetzt zarte 51 Jahre jung.
Und mit der "neuen Lebensgefährtin" hat er ein Kind, wie im Beitrag beschrieben.

Mir geht es darum, ob, wie mein AW schreibt, ihr Gehalt, bzw. demnächst Elterngeld, mit in die Berechnung einbezogen werden muss.
Es wurde sein Netto, ihr geschätztes Gehalt, danach das Elterngeld ausgerechnet, Unterhalt für das Baby abgezogen, durch drei geteilt, ergibt dann meinen Teil an Unterhalt.

Weisst du darauf eine Antwort, oder irgend jemand?

Viele Grüße
Lullaby
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  #5  
Alt 23.12.2009, 11:44
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Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 4
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Hallo Franz,

eigentlich glaube ich nicht daran, dass in dieser Firma etwas "schwarz" gezahlt wird.

Nur, wenn ein Familienvater bzw. Noch-Ehemann sich in keinster Weise bemüht, kann ich mir vorstellen, dass man dann weniger Verantwortung in der Firma tragen wird.

Andererseits ist der Firma ja bekannt, dass er Unterhaltsleistungen zu entrichten hat. Was den Kündigungsschutz anbetrifft, hat er da gute Karten, sprich, er ist eigentlich erst mal nicht kündbar.
Was weniger Gehalt angeht, da finde ich es schon unfair.

Aber was ist schon fair...

LG
Lullaby
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