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  #1  
Alt 18.02.2010, 19:15
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Standard Frage zum Ablauf einer Trennung/Unterhalt

Hallo,

Ich befinde mich in folgender Situation:

Ich bin seit dem 28.06.2008 verheiratet, im November 2009 wurde meine Frau krank/depressiv (und kann/ will nicht mehr ihren alten Job als Krankenschwester ausüben Nettoeinkommen ca.1200,-)
Sie ist Anfang Dez 2009 in eine Klinik für Psychosomatik für 6 Wochen eingewiesen worden und bezieht seitdem ca. 1000,-Krankengeld.
Vor zwei Wochen ist sie aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen und vor einer Woche hat sie mir erklärt, dass sie die Trennung möchte und unsere Ehe als gescheitert sieht.

Ich weiß das sie sich beruflich auch verändern will, sie möchte noch dieses Jahr ein Studium beginnen- nun meine Frage:

Inwiefern bin ich zu Unterhaltsansprüchen meiner Frau verpflichtet (mein Nettoeinkommen ist ca. 2200,-)
Macht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant?

Ich sehe mich eigentlich nicht dazu verpflichtet ihr "ein Studium zu finanzieren"- da sie die Trennung will, möchte ich ehrlich gesagt gar keinen Unterhalt zahlen...

Gruß Ronny
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  #2  
Alt 19.02.2010, 14:28
edy edy ist offline
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Beiträge: 541
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Hallo Ron0815,

Trennungsunterhalt muß immer gezahlt werden.

Grobe Rechnung ist folgende:

Differenz zwischen dem durchschnittlichen EK der letzten 12 Mt. +
Urlaubs-,Weihnachtsgeld+ Steuerrückerstattung und dem Einkommen deiner Frau (hier auch Durchschnitt ) geteilt durch 2=?

und dies ist als Ausgleich zu zahlen.

Du hast allerdings einen Selbstbehalt deiner Frau gegenüber von 1000€.

Zitat:
Macht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant?
Das wirst du nicht steuern können,ab dem Zeitpunkt wo du "in Verzug" gesetzt wirst ( z.B. Schreiben vom RA deiner Frau )wird "verhandelt".

lg
edy


lg
edy
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  #3  
Alt 23.02.2010, 17:29
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Beiträge: 8
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Es geht hier um den Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB.
Sofern keine Kinder zu erziehen sind, sehe ich auch nicht ein, warum die Ehefrau ihren Bedarf nicht durch Einsatz ihrer Arbeitskraft decken kann!!
Sicherlich sie ist arbeitsunfähig krank und kann auch psychischen Gründen ihren alten Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben!! Gleichwohl müßte sie m.E. mit einem Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur klären, welchen Beruf sie zukünftig ausüben kann! Dann müßte sie auch ihre Bemühungen nachweisen.
Schließlich gibt es noch gewisse Ausschlussgründe nach § 1579 BGB, von denen hier ggf. Ziffer 4 greifen könnte.
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  #4  
Alt 20.08.2010, 13:59
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 313
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@ ron und martin

eure argumentation in ehren, aber ihr werdet euch noch wundern was frauen nicht alles so können und bei gericht durchgesetzt bekommen!

niemand zahlt gerne trennungsunterhalt. am wenigsten diejenigen, die verlassen worden sind. aber seit geraumer zeit ist irrelevant wer die ehe beendete. es wird kein sündenbock mehr gesucht. trennungsunterhalt muss, und wird auch in diesem fall definitiv gezahlt werden müssen. und ob sie sich davon ein studium oder fünf paar schuhe gönnt, ist dabei völlig egal.

die von martin genannten ausschlussgründe ziehen ebenfalls nicht.
und ziffer 4:

"der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat"

kommt hier in keinster weise zum tragen. bei einer psychischen krankheit wurde nichts mutwillig herbeigeführt. diesen wind nimmt euch bereits jeder anwalt im vorfeld schon aus den segeln!

ich kann euch männer oftmals nicht verstehen. wenn ihr nicht mit all den konsequenzen klarkommt, die eine scheidung nunmal mit sich bringt, weshalb habt ihr nicht einfach die finger davon gelassen?

den bekannten oma-spruch "wenn du eine frau hast, ist die mark nur noch 50 pfennige wert" hat jeder schon mal gehört und kommt nicht von ungefähr. kann also keiner sagen, er hätte nicht gewusst auf was er sich einlässt!
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Stichworte
studium, trennung, unterhalt

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