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#1
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| Hallo, ich habe folgende Frage: Sachverhalt: seit meiner Scheidung im März 2009 muss ich an meine Exfrau und meine Tochter viel Unterhalt bezahlen. Wir haben dort einen Vergleich geschlossen, der die Beträge bis mindestens Ende 2012 festlegt. Danach ist eine Abänderungsklage möglich. Mittlerweile bin ich durch gesundheitliche Probleme einem Schwerbehinderten gleichgestellt (Grad der Behinderung = 30%). Der Grund für die Behinderung sind Wirbelsäulenprobleme, die schon während der Ehezeit auftraten (die Behinderung gilt jedoch erst nach der Ehe). Mein Arbeitgeber bietet mir nun an, den Arbeitszeitanteil aus gesundheitlichen Gründen auf 50% zu reduzieren. Den entsprechenden Anteil meines Verdienstausfalls würde ich (vermutlich annähernd komplett) durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt bekommen. Bei der Behindertenvertretung in meiner Firma haben sie gemeint, dass diese Beträge aus der Berufsunfähigkeitsbersicherung bei einer erneuten Gerichtsbverhandlung (ab 2013) evtl. gar nicht in die Unterhaltsberechnnung miteinfließen! Meine Fragen sind: Ist dies so? Gilt das für die Unterhaltsberechnung für meine Exfrau oder den Kindesunterhalt oder für beides? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße fazer |
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#2
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| Hallo fazer, Unterhaltszahlung setzt Leistungsfähigkeit ( genug Geld um Unterhalt leisten zu können) voraus. Wo das Geld her kommt dürfte egal sein.Wenn du weniger Geld vom Arbeit- geber bekommst und dafür eine Rente, dann bist du doch leistungsfähig. Bei der Bereinigung deines Einkommens, könnte evtl. ein Mehr-/Zusatzbedarf geltend gemacht werden. lg edy |
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