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  #1  
Alt 01.02.2011, 07:41
fen fen ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 13
Standard Grundlage für Berechnung des Trennungsunterhalts

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich Anfang Januar von mir getrennt und ist mit unserem 8 Monate alten Sohn ausgezogen.

Jetzt ich würde gerne wissen, welche Gehaltsbasis für die Berechnung des Trennungsunterhaltes herangezogen wird:

Das nachgewiesene Nettogehalt des letzten Jahres oder das aktuelle bzw. zu erwartende Gehalt für das kommende Jahr.

Bin für jeden Rat dankbar.

Im Voraus vielen Dank.

Gruß
fen
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  #2  
Alt 01.02.2011, 08:59
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fen,

ich würde dir vorschlagen, dies mal durch zu stöbern. das sollte dir ein grundwissen verschaffen. wenn dann noch fragen offen sind, kannst du diese ja hier nochmal explizit stellen.
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  #3  
Alt 01.02.2011, 09:20
fen fen ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 13
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Hallo,

vielen Dank für den Link! Hat mir ein bisschen weitergeholfen.

Bezüglich meiner Frage habe ich folgende Info gefunden:

"Es kommt dabei auf das aktuelle Einkommen z.Z. der Trennung an."

Mir ist aber nicht ganz klar, ob hier das letzte Monatsgehalt, oder das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate angesetzt wird.

Gruß
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  #4  
Alt 01.02.2011, 12:52
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Ist allerdings bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs bereits absehbar, dass die Einkünfte zukünftig niedriger ausfallen, wird auf das künftige Einkommen abgestellt.
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  #5  
Alt 01.02.2011, 13:26
fen fen ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 13
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Es ist leider umgekehrt: mein Gehalt wurde zum 1.1.11 erhöht.

Auch die Umstände von 2010 sind etwas schwierig:

- die ersten 4 Monate war ich Steuerklasse 5
- dann zwei Monate Elternzeit
- Rest vom Jahr SK 3

Der gegenerische Anwalt argumentiert nun, dass meine Nettogehalt eigentlich höher ausgefallen wäre und hat auf einer mir unbekannten Grundlage den Unterhaltsanspruch berechnet. Auf dessen Grundlage hätte ich gerade einmal 300 EUR (ohne Miete) zum Leben.

Ausserdem verlangt er von mir eine Gehaltsvorschau für 2011 um die Unterhaltszahlungen nochmals auf Grundlage der Vorschau berechnen zu können.
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  #6  
Alt 01.02.2011, 15:23
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 705
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Hallo fen,

Es wird das durchschnittliche Monatsgehalt des letzten Jahres genommen
plus die letzte Steuererstattung.

Dieses Gehalt wird "bereinigt"d.h. du kannst Kosten zur freiwilligen Altersvorsorge,KM-Geld zur Arbeit, ehebedingte Schulden usw. abziehen.

Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
Habt ihr Kinder?

Dein Selbstbehalt beträgt 1050€ .

lg
edy
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  #7  
Alt 01.02.2011, 16:32
fen fen ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
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Wir haben einen 8 Monate alten Sohn und meine Frau bezieht noch bis einschl. Mai 2011 jeden Monat 802 EUR Elterngeld. Hier weiß ich inzwischen, dass 502 EUR angerechnet werden.

Das "Problem" ist nur, dass ich letztes Jahr ein Nettogehalt von etwas mehr von 30k EUR hatte (auf Grund SK & Elterngeld) und dieses Jahr etwas mehr wie 40k EUR verdienen werde.

Der gegenerische Anwalt hat mir eine Frist gesetzt, dass ich bis Ende dieser Woche mein gesamtes Einkommen 2011 offenzulegen habe, damit er die "Ehegattenunterhaltsansprüche abschließend beziffern" kann.

Was wäre gesetzt den Fall, dass mein altes Gehalt von 2010 genommen werden würde: müsste ich dann Ende des Jahres eine Nachzahlung an meine Frau machen?

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Gruß
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  #8  
Alt 01.02.2011, 17:16
edy edy ist offline
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Beiträge: 705
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Hallo fen,

Entscheidend ist das Einkommen der letzten 12 Monate, Was du in der
Zukunft verdienst ist ungewiss ( und hier nicht relevant).

Was würde er denn fordern, wenn du in Zukunft weniger Einkommen hättest?
Wenn du Kurzarbeit machen müsstet, oder Jobwechsel?

hier ein Link:

Unterhalt: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Ich würde ihn darauf hinweisen, das nur die letzten 12 Monate relevant sind.

ggf. vereinbare einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht
( vorerst nur ein Beratungsgespräch, nach den Kosten fragen).


lg
edy
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  #9  
Alt 02.02.2011, 09:13
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Beiträge: 362
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@ fen

...oder deine anwältin um rat fragen, welche du doch sowieso seit gestern hast!
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  #10  
Alt 02.02.2011, 14:31
fen fen ist offline
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Beiträge: 13
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Hallo zusammen,

auch hier habe ich meine Anwältin befragt:

so wie es aussieht, wird hier das Gehalt von 2011 genommen, da dieses vertraglich fixiert ist und im Großen und Ganzen feststeht.

Mann ist wirklich der Depp bei so einer Geschichte!!!

Danke nochmals für die Hilfe.

Gruß
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