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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 29.01.2010, 17:41
Eva Eva ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 2
Standard Hallo!

Seit ca einem halben Jahr muss mein Ex-Mann für seinen Sohn keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Jedoch die 16 jährige Tochter bekommt ihn noch.Mir wurde gesagt, daß der Unterhalt laut der Düsseldorfer Tabelle so geregelt ist, dass sie eine Stufe höher rutscht, wenn der Unterhalt vom Sohn wegfällt.
Kann mir das jemand genau sagen?
Lb Gr
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  #2  
Alt 30.01.2010, 09:59
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt für Kinder

Hallo,

also, der Unterhalt für Kinder bemisst sich ja bekanntlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese geht in ihrer Berechnung von zwei unerhaltsberechtigten Personen aus. Wenn nun der Unterhaltsschuldner lediglich einer Person unterhaltspflichtig ist, dann rutscht er eine Tabellenstufe höher. Ist er mehr als zwei Personen unterhaltspflichtig, so rutscht er Tabellenstufen tiefer.

Die zwei unterhaltsberechtigten Personen müssen nicht unbedingt Kinder sein. Es kann auch so sein, dass es sich um eine Ex-Frau und um ein Kind handelt.

Ich hoffe, ich hab deine Frage verständlich beantwortet.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 30.01.2010, 10:34
Eva Eva ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 2
Reden Hallo Unterhalt

Vielen Dank für deine Antwort, die sehr verständlich ist.
Da er für mich ja schon lange keinen Unterhalt bezahlen muss, wird er sich freuen, nun eine Erhöhung zu bekommen.
Danke dir!
Lb Gr
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  #4  
Alt 18.08.2010, 14:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

naja, der wegfall einer weiteren person wirkt sich bedeutend besser aus, als die einstufung in die nächst höhere kategorie.
soll heißen, unterm strich zahlt er künftig auf jeden fall um einiges weniger als zuvor. deine schadenfreude wird er also relativ gelassen nehmen...
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