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#1
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| Hallo, ich hab mal eine Frage zur Höhe des Unterhalts. Wie ist es, wenn in einem Unterhaltstitel die Höhe genau in Euro festgeschrieben ist. Nun ändern sich die Einkommensverhältnisse. Muss man dann eine Abänderungsklage erheben. Oder wird der Titel automatisch angepasst. Bestimmt muss man beim Familiengericht aktiv werden, oder? Vielen Dank, Freddie |
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#2
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| Hallo, also, wenn der Unterhalt in einer Euro (oder DM) Summe im Unterhaltstitel festgeschrieben ist, dann ist es ein statischer Titel und du musst den Titel anpassen lassen. Klar, du musst aktiv werden und einen entsprechenden Änderungsantrag beim Amtsgericht stellen. Automatisch geschieht hier gar nichts. Zu beachten ist, dass die Änderung erheblich sein muss, also die 10 Prozent Grenze überschreiten sollte. |
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| Stichworte |
| abänderungsklage, einkommen, familiengericht, unterhaltstitel |
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