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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 09.02.2010, 19:21
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Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 1
Standard keine Unterhaltszahlung, was nun?

hallo,
ich habe in der familie folgendes szenario:
die ehefrau erledigt seit jahr und tag ALLES für ihren ehemann und ist nun über die jahre sogar finanziell abhängig geworden, da ihr gesundheitszustand so schlecht geworden ist, daß sie gar nicht mehr arbeiten kann. nun kommt hinzu daß ihr ehemann sie in den letzten jahren seelisch mißhandelt und auch eine affäre hat. die frau würde sich nun gern scheiden lassen aber das problem ist folgendes: sicher steht ihr unterhalt durch den ehemann zu, aber der mann würde nie und nimmer auch nur einen cent zahlen. das haus was gemeinsam angeschafft wurde und wo noch der kredit abbezahlt wird, ist als altersvorsorge gedacht. wenn die frau aber nun einfach aus dem haus ausziehen würde, wäre das haus, wenn der mann dort allein lebte, nach spätestens einem halben jahr unbewohnbar (kein spaß) und somit auch nicht mehr zu verkaufen, noch dazu bei der finanz- und immobilienlage heute.
um die sache mit einem satz auf den punkt zu bringen, es ist mit diesem mann absolut keine einigung möglich.
gibt es für die frau irgendeine möglichkeit aus dieser ehe raus zu kommen ohne unter der brücke schlafen zu müssen, ich muß betonen: sie hat absolut keine rücklagen! sie kann auch nicht bei jemandem unterkommen.
ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. weiß vielleicht jemand rat?
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  #2  
Alt 09.02.2010, 23:10
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo MadameMina ,

Wenn ein Haus vorhanden ist usw.sollte die Frau sich mal von einem
guten Anwalt für Familienrecht beraten lassen.

Im Trennungsjahr ( wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann,steht ihr
auf jeden Fall Unterhalt zu ).

Ob der Mann zahlen will ist eine andere Sache.

Sie sollte auf einen vorzeitigen Zugewinnausgleich bestehen.

Also erstmal Beratungstermin beim Anwalt und die Chancen ausloten.


lg
edy
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