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#1
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| Hallo, ich hab mal eine Frage. Und zwar meine Frau hat aus Ihrer vorherigen Beziehung zwei Kinder, die jetzt in den Sommer- Ferien 4 Wochen bei deren Vater sind. Jetzt möchte der KV das Kindergeld für diese Zeit. Er selber zahlt trotz das er Arbeitet kein Unterhalt und weigert sich auch bis heute dem Anwalt bzw. Der Beistandschaft seine Einkünfte offen zu legen. Und es wurde jetzt auch eine Klage eingereicht auf Unterhaltszahlung(er ist nun schon über 1 Jahr im Verzug). Aber zur eigentlichen Frage zurück. Muss meine Frau Ihm jetzt das Kindergeld mitgeben ? Denn auch wir haben weiterhin laufende Kosten wie Versicherung, Miete, Abschläge, Zahnspange etc. Zumal wir auch noch dafür sorgen, das er seine Kinder sehen kann (er hat kein Auto und wir bringen sie deshalb immer). Mfg Noaki |
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#2
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| Nein. Das Kindergeld ist zur Hälfte für den Barbedarf des Kindes zu verwenden. Deshalb entsteht insoweit auch erst gar kein Unterhaltsanspruch und entlastet so den Barunterhaltspflichtigen. Die andere Hälfte des Kindergeldes entlastet den Elternteil, der das Kind beteut. Da deine Frau sowohl den Betreuungs- als auch den Barunterhalt leistet, sehe ich keinen Grund, das Kindergeld aus der Hand zu geben. Die gerade einmal vierwöchige Ferienbetreuung durch den Vater ändert daran nichts. Gruß Frodo |
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#3
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| Danke für deine Antwort Frodo :-) Selbe habe ich eben von unserem Anwalt erfahrungen (wurden heute zwischen geschoben). Das Kindergeld steht ihm nicht zu, zumal er Unterhaltspflichtig ist. Mfg Noaki |
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#4
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| Hallo Noaki, na das ist ja wirklich ein Hammer. Zahlt selbst keinen Unterhalt und möchte dann noch das Kindergeld einfordern, sodaß die Versorgung der Kinder bei ihm dann auch durch deine Frau finanziert worden wäre. Selbst bei anderer Rechtslage, hätte ich hier nicht einfach das Kindergeld rübergeschoben. Die Rechtslage besagt ja auch, dass er Unterhalt zahlen müsste, und kommt dieser Verpflichtung bislang ja auch ohne Schaden einfach nicht nach. Man darf nicht immer gleich einlenken oder sich brav nach dem Gesetz richten. Besonders dann nicht, wenn die Gegenseite ein falsches Spiel spielt. |
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