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  #1  
Alt 13.10.2011, 16:12
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Registriert seit: 13.10.2011
Beiträge: 1
Standard Kostenbeitrag bei betreutem Wohnen

Hallo,

ich habe seit einiger Zeit große Schwierigkeiten mit meiner Tochter (16 Jahre). Sie kommt meist mehrere Tage (bis zu 14 Tage) nicht nach Hause, hält sich an keine Absprachen und ist nur auf Party.
Nach der Hauptschule besucht sie zur Zeit ein BVJ, weil sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz gekümmert hat. Zusätzlich türmen sich Inkasso-Rechnungen, weil sie ständig schwarz fährt (Ausweis zuhause vergessen und nicht nachgezeigt).
Ich habe mich an das Jugendamt gewendet, da ich nicht mehr weiter wusste und nicht mehr an meine Tochter rankomme. Seit einiger Zeit haben wir jetzt vom Jugendamt eine flexible Hilfe genehmigt bekommen, die ich regelmäßig wahrnehme, jedoch meine Tochter geht leider nicht hin.
Ich leide sehr unter der Situation, vor allem, weil sie mir nie mitteilt, wo sie ist oder bei wem sie schläft. Fragen wie "was isst sie" "woher bekommt sie frische Unterwäsche" "Ist sie soweit in Ordnung (es kann ja auch immer etwas passieren)" etc. quälen mich und ich habe nun überlegt, beim Jugendamt ein betreutes Wohnen zu beantragen.

Nun zur Frage: Ich verdiene ca. 1600 Euro netto im Monat und werde zu diesem Wohnen sicher etwas zuzahlen müssen (soweit die Auskunft von der Familienhilfe).
Kann ich irgendwo einsehen, wie hoch diese Zuzahlung ausfällt und was bei der Berechnung anrechenbar ist (ggf. Miete+Selbstbehalt???) ??

Ich danke euch für eure Antworten oder Hinweise.

Viele Grüße,
Schmoni
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  #2  
Alt 01.01.2012, 17:42
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
Standard

Hallo,

deine/eure schwierige Situation tut mir leid.

Wenn es nicht möglich ist, dass du einen Teil des Unterhalts dem du deiner minderjährigen unverheirateten Tochter schuldest (siehe auch: Voraussetzungen des Kindesunterhalts - Recht-Finanzen) , dann musst du diesen in Geld leisten.

Für die Bestimmung der Höhe des Unterhalts wird häufig die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wirf doch dort mal einen Blick hinein, diese ist abhängig vom Alter des Kindes und des Einkommens der Eltern.

Natürlich gibt es einen Selbstbehalt. Dazu habe ich hier etwas gefunden: unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiter helfen konnte.

LG
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