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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 13.11.2010, 09:35
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Standard Lohnpfändung wegen unterhaltsschulden

Hallo zusammen,
Habe folgendes Problem,
Habe seit diesem Monat eine lohnpfändung die eigentlich 4000€ umfasst, hierbei geht es um unterhaltsvorschuss für meinen Sohn. Ich verdiene 1759€ Netto.mir genau 750€ gelassen das heißt, in 4 Monaten wäre alles rum, nun kommst aber noch besser, eine zweite lohnpfändung ist diese Woche bei meinem Arbeitgeber eingetroffen, höhe 3500€ hierbei handelt es sich um kindsunterhalt. Da meine exfrau unterhaltsvorschuss erhalten hat und das ja nicht der volle Unterhalt ist den man bekommt, denke ich das die 3500€ der Festbetrag ist der meinem Sohn zusteht. Korigiert mich wenn ich falsch liege.
In dem schreiben des Amtsgerichtes ist das leider nicht zu erkennen.
Ich hab mich dann gleich mit meiner exfrau drüber unterhalten, sie hat zu mir gesagt das sie die 3500€ gar nicht mehr möchte. Nun komm ich zu meinem Problem.
Wie kann ich oder können wir die lohnpfändung irgendwie abwenden oder rückgängig machen?
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  #2  
Alt 13.11.2010, 11:32
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hi manuel,

deine aussagen finde ich nicht eindeutig genug um da durch zu steigen.
hast du nun 2x ausstehenden unterhaltsvorschuss für 1 kind zu bezahlen? oder geht es hier um mindestens 2 kinder?

ebenso unklar ist mir die aussage deiner ex frau:

---> Ich hab mich dann gleich mit meiner exfrau drüber unterhalten, sie hat zu mir gesagt das sie die 3500€ gar nicht mehr möchte.

wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch gar nicht im auftrag deiner frau gepfändet, sondern der staat pfändet. wenn die 3.500 euro ebenfalls aus unterhaltsvorschuss resultieren, hat sie das geld doch längst bekommen. und nun nimmt dich im zweiten schritt unser amt ( welches in vorleistung getreten ist) in regress - da nun anscheinend einkommen bei dir vorhanden ist. (nehme an, die arbeitsstelle hast du erst seit kurzem. sonst wären die unterhaltszahlungen ja stets direkt von dir, und nicht vom amt bezahlt worden.)

ich bitte um eindeutige erklärung des sachverhalts. ich habs leider nicht besser verstanden!
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  #3  
Alt 13.11.2010, 13:57
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1.es geht um 1.Kind
2.4012€ Unterhaltsvorschuss
3.3500€ Unterhalt(austehend)

Die erste Pfändung kommt von der unterhaltsvorschusskasse
Die zweite kommt vom Jugendamt.

Da ich 2006 die beistandschaft unterschrieben habe, ist alles über das Jugendamt gelaufen.

Unterhaltsvorschuss wird ja nicht in voller Höhe bezahlt, das heißt Anspruch hätte er auf 272€ aber den gesamten Betrag bezahlt die vorschusskasse nicht. Weiß aber nicht wieviel Prozent. Die Differenz die entsteht sind die 3500€ die das Jugendamt nun noch haben will, aber nicht weil sie es schon ausbezahlt haben sondern weil ich mich damals verpflichtet hab den vollen unterhalt ans Jugendamt zu zahlen und die dann an meine ex.ging aber leider nicht da ich arbeitslos wurde.

Und jetzt wo ich wieder verdiene kommen sie natürlich sofort, lassen mir 750€ von denen ich aber trotzdem weiter Unterhalt also 272€ Bezahlen soll, bleiben 478€.
Das heißt nur nach Abzug der Miete bin ich schon auf -1€. Super ne.

Hoffe du bist jetzt schlauer

Geändert von Manuel1902 (13.11.2010 um 14:00 Uhr)
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  #4  
Alt 13.11.2010, 23:04
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dir müssen als arbeitnehmer mit vollzeitstelle mindestens 900 euro bleiben, da können sich noch so viele vorschüsse angesammelt haben.
aber du kannst nacheinander zur tilgung herangezogen werden, da die unterhaltsschulden gegenüber dem jugendamt nicht verjähren.
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  #5  
Alt 16.11.2010, 12:34
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Zitat:
Zitat von Manuel1902 Beitrag anzeigen
1.es geht um 1.Kind

Und jetzt wo ich wieder verdiene kommen sie natürlich sofort, lassen mir 750€ von denen ich aber trotzdem weiter Unterhalt also 272€ Bezahlen soll, bleiben 478€.
Das heißt nur nach Abzug der Miete bin ich schon auf -1€. Super ne.

Hoffe du bist jetzt schlauer
Hallo,

Ist doch ganz klar, du zahlst keinen laufenden Unterhalt, daher wird der gleich mitgepfändet. Du sollst nicht vom Pfändungsfreibetrag 750,00 € auch noch Kindesunterhalt zahlen.

Hättest du dich gleich bei Aufnahme der Arbeit beim Beistand gemeldet und den laufen Unterhalt gezahlt, würde dieser nicht mitgepfändet.

Pfändungsfreibeträge sind was völlig anderes als Selbstbehalte, daher hier die Pfändung bis auf 750 €.

Meiner Meinung nach mal wieder einer der Fälle: hättest du dich selber eher gekümmert, wär es nicht so weit gekommen.

Gruß

Geändert von Dumpi (16.11.2010 um 12:36 Uhr)
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  #6  
Alt 16.11.2010, 12:58
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Zitat:
Zitat von Dumpi Beitrag anzeigen
Pfändungsfreibeträge sind was völlig anderes als Selbstbehalte, daher hier die Pfändung bis auf 750 €.
dumpi,
sein problem ist ja nicht, dass sie ihm 750 euro lassen, sondern bloß 478 euro. ich glaube kaum, dass aktueller und angesammelter kindesunterhalt ein grund ist, deshalb unter die 750 euro grenze zu pfänden. ein vollzeitarbeitnehmer könnte somit nicht mehr seine werbungskosten decken. es sei denn, er könnte seine arbeitsstelle zu fuss erreichen.
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  #7  
Alt 16.11.2010, 13:17
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Coldplay, wenn du bei ihm genau liest, dann steht da, er meint er soll dann noch den laufenden KU zahlen. Ich lese nirgends, dass er sagt, er zahlt den.

Und wenn die schon pfänden, dann natürlich erstmal den laufenden, dann Rückstände.

Der Pfändungsfreibetrag ist anscheinend 750 €, das kommt wohl auch hin, ist hier bei uns ähnlich hoch.

Scheint alles normal zu laufen in diesem Fall...

Gruß
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  #8  
Alt 16.11.2010, 13:22
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Zitat:
Zitat von Dumpi Beitrag anzeigen
Coldplay, wenn du bei ihm genau liest, dann steht da, er meint er soll dann noch den laufenden KU zahlen. Ich lese nirgends, dass er sagt, er zahlt den.
naja, ob er zahlen würde wäre auch egal, selbst wenn er die kohle aufbringen könnte. die alles entscheidende frage wäre also ganz korrekt:
"wird dies von ihm per Gerichtsurteil verlangt?"

und da gebe ich dir recht. es kann gut sein, dass die schilderung bloß seine eigene, persönliche hochrechnung war!
muss er sich nochmal besser ausdrücken...
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  #9  
Alt 16.11.2010, 13:34
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Zitat:
Zitat von Coldplay Beitrag anzeigen
naja, ob er zahlen würde wäre auch egal, selbst wenn er die kohle aufbringen könnte. die alles entscheidende frage wäre also ganz korrekt:
"wird dies von ihm per Gerichtsurteil verlangt?"

und da gebe ich dir recht. es kann gut sein, dass die schilderung bloß seine eigene, persönliche hochrechnung war!
muss er sich nochmal besser ausdrücken...
Nochmal Hallo!

Natürlich wird von ihm per Gerichtsurteil laufender Unterhalt verlangt, und kein Beistand der Welt würde bei minderjährigen Kinder ohne freiwillige laufende Unterhaltszahlung nur Rückstände pfänden, es ist einfach Usus, den kompletten Titel, also laufenden und rückständigen Unterhalt durch Lohnpfändung zu vollstrecken. Genausowenig würde bei laufendem gezahlten Kindesunterhalt der Rückstand bis auf die Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Ich nehme ja an, dass der Vater hier den Pfändungsbeschluss aufmerksam studiert hat und ihm sowas aufgefallen wäre

Wenn du hier mit Gerichtsurteil den Pfändungsbeschluss meinst, dann solltest du dich auch etwas genauer ausdrücken. ;o)
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  #10  
Alt 16.11.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von Dumpi Beitrag anzeigen
Wenn du hier mit Gerichtsurteil den Pfändungsbeschluss meinst, dann solltest du dich auch etwas genauer ausdrücken. ;o)
den pfändungsbeschluss meinte ich nicht, denn von diesem wissen wir ja aus seinem ersten beitrag, dass davon bereits zwei seinem AG vorliegen!
so weit, so gut. aber wie geht es dann in der praxis weiter? der AG prüft, inwieweit monatlich gepfändet werden kann? er pfändet also was möglich ist und lässt den rest unbeachtet?
d.h. weiter gibt es darüber gar nichts zu diskutieren? dann hatte manuel wahrscheinlich einfach nur angst, er könnte nun etwaigen doppelbelastungen ausgesetzt sein?!
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