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#1
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| Hallo! Ich benötige dringend Hife für meine bevostehende Trennung von meinem Nochehemann, der noch für 2,5 Jahre (Fixtermin) seiner 1.ten Frau ehegattenunterhalt zu bezahlen hat. Fakten: wir leben bereits seit 5 Jahren offiziel in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.FRAGE: was steht mir als Trennungsunterhalt zu? und später weiter als Ehegattenunterhalt?? Vielen Dank!! |
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#2
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| Hallo, um zur Höhe des Unterhalts etwas sagen zu können, muss die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bekannt sein. Grds. beträgt der Ehegattenunterhalt 3/7 des Nettoeinkommens. Vom Nettoeinkommen werden jedoch vorab die Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern abgezogen. auch die Unterhaltspflicht gegenüber der ersten Ehefrau wird berücksichtigt. Klar ist, dass auch deine Rente Anrechnung findet. Der Hausrat steht grundsätzlich dir zu, wenn du ihn in die Ehe gebracht hast und weiter darauf angewiesen bist. Die Frage ist allerdings, ob generell eine Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht, weil die Ehe ja nicht von langer Dauer war. Wie lange genau wart ihr verheiratet? Wie lange davon getrennt. Viele Grüße |
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| 2.exehefrau, unterhaltsanspruch, vollrente |
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