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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 08.04.2010, 15:36
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Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 1
Standard Mein Unterhaltsanspruch als 2. ex-frau???

Hallo!

Ich benötige dringend Hife für meine bevostehende Trennung von meinem Nochehemann, der noch für 2,5 Jahre (Fixtermin) seiner 1.ten Frau ehegattenunterhalt zu bezahlen hat.

Fakten:
wir leben bereits seit 5 Jahren offiziel in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

erst vor 2,5 Jahren konnten wir heiraten, weil wir beide erst dann von unseren 1. Ehepartner geschieden waren.

mein Nochehemann bezahlt also nun für seine 1.ex und für 2 erwachsenen Kinder Unterhalt. sein Einkommen ist nicht unerheblich...

[ich jedoch bin seit mehr als 3 Jahren berufsunfähig erkrankt. Wegen meiner Epilepsie bin ich 80% schwerbehindert und erhalte in kürze eine Rente (höhe etwa 800euro) bei voller Erwerbsminderung (endlich--das Verfahren dauerte )

. Dieses war meinem Noch-ehemann sehr wohl schon vor der Eheschließung bekannt.

bei uns leben 2 meiner 4 Kinder, von denen eines Autist ist und ebenfalls schwerbehindert ist.

]für meine kinder erhalte ich den ges. Unterhalt des Vaters-sowie das Kindergeld-welches ich einbringen kann.

mein nochehemann hat also durch die steuerklasse 3 und der steuerlichen vergünstigungen bzgl unsere Schwerbehinderung ein besseres nettoeinkommen.

den gesamten Hausrat- habe ich mit in die Ehe eingebracht.
FRAGE:

was steht mir als Trennungsunterhalt zu? und später weiter als Ehegattenunterhalt??



Vielen Dank!!
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  #2  
Alt 13.04.2010, 13:29
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 71
Standard Unterhalt der 2. Ehefrau

Hallo,
um zur Höhe des Unterhalts etwas sagen zu können, muss die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bekannt sein. Grds. beträgt der Ehegattenunterhalt 3/7 des Nettoeinkommens. Vom Nettoeinkommen werden jedoch vorab die Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern abgezogen. auch die Unterhaltspflicht gegenüber der ersten Ehefrau wird berücksichtigt. Klar ist, dass auch deine Rente Anrechnung findet.

Der Hausrat steht grundsätzlich dir zu, wenn du ihn in die Ehe gebracht hast und weiter darauf angewiesen bist.

Die Frage ist allerdings, ob generell eine Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht, weil die Ehe ja nicht von langer Dauer war.

Wie lange genau wart ihr verheiratet? Wie lange davon getrennt.

Viele Grüße
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Stichworte
2.exehefrau, unterhaltsanspruch, vollrente

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