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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 27.01.2012, 00:31
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Böse Muss ich nach der Scheidung wirklich weiter zahlen ?

Bescheidene Frage....ich bin noch Verheiratet und meine Ex Frau hat zwei Kinder.
1 von mir 1 ist net von mir.Mein Sohn ist 3.5 Jahre alt.Die Stieftochter 6.
Meine Frau hat vor der Ehe nicht gearbeitet weil sie auf die Tochter aufpassen musste.
Vorher hatte sie bei der Presse gearbeitet.
Jetzt nach der Trennung ist sie angefangen zu studieren....da ich im Trennungsjahr bin muss ich erst mal weiter Unterhalt für meinen Sohn und für diese Frau bezahlen.Für den Sohn sehe ich ja ein aber für die Dame nicht.
Im April wird die Scheidung eingereicht. Wenn die Scheidung durch ist, muss ich dann auch weiter Unterhalt für diese Dame bezahlen?
Wenn ich das im Netz richtig verstanden habe muss ich so lange bezahlen wie diese Dame noch "bedürftig" ist oder auf beide Kinder aufpassen muss.
Jetzt wo sie studiert sind beide Kinder bis zum späten Nachmittag im Hort untergebracht.
Also ist eine Ganztagesbetreuung umsetzbar.
Nu...eigentlich könnte sie ja in ihrem erlernten Beruf weiter arbeiten....will sie aber nicht.
Eine Bewerbung im Zeitungsbereich hat sie in den letzten Jahren auch nicht geschrieben.

Eigentlich könnte man sie dazu auffordern in dem alten Beruf zu arbeiten und zum Unterhalt etwas beizutragen.
Will sie aber akut nicht....

Wie seht ihr das?
Welche Erfahrung habt ihr gemacht oder gehört ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen !

Vielen Dank

Gruß

--
Anton
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  #2  
Alt 27.01.2012, 08:23
edy edy ist offline
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Beiträge: 562
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Hallo Anton,

Für euer gemeinsames Kind musst du natürlich weiterhin Unterhalt zahlen.

Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.

Sie könnte der Scheidung widersprechen,dann wird erst nach 3 Jahren
geschieden.

Mit ihrem Studium wird es darauf ankommen, ob dies während der Ehe
schon in Planung war (und du zugestimmt hast), oder ob es ein schneller Sinneswandel war.

lg
edy
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  #3  
Alt 27.01.2012, 12:07
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Standard ??

Nu....mir liegt aber eine schriftliche Erklärung aus dem Jahr 2009 vor, welche meine Ex auch unterschrieben hatte, dass ich die gemeinsame Wohnung verlassen soll....bringt mir dies etwas dann ?
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  #4  
Alt 27.01.2012, 12:34
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 562
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Hallo Anton, (ein freundliches Hallo) siehe unten.

Nein das bringt nichts.

lg
edy
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  #5  
Alt 27.01.2012, 15:47
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Beiträge: 5
Daumen runter ???

Sorry bitte....stimmt....zuerst mal ein freundliches Hallo !
Die Unnötige wollte das ich zum Juli 2011 ausziehe...das hat sich auch vor Zeugen gesagt.
Kann sie dennoch sagen das sie die Scheidung nicht will ?
Kann ich da wirklich nichts gegen unternehmen....das kann es doch nicht sein ?!

LG

--
Anton
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  #6  
Alt 27.01.2012, 16:23
edy edy ist offline
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Beiträge: 562
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Hallo AntonAusTirol,

Zitat:
Kann sie dennoch sagen das sie die Scheidung nicht will ?

Wenn sie "Chancen" sieht das die Ehe noch zu retten ist, ja.

Aber zum Unterhalt, kommt es natürlich auf deine Leistungsfähigkeit an.

Wie hoch ist dein monatliches Einkommen?

Bekommt sie für ihre Tochter Unterhalt?

lg
edy
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  #7  
Alt 27.01.2012, 16:57
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Beiträge: 5
Daumen hoch Unterhalt

Hallo Edy,

danke für Deine Antworten....aktuell bekomme ich Krankengeld in Höhe von ca. 1700 netto.

Ich habe auch nur einen Sohn..die Tochter ist von einem anderen Mann.
Sehr leistungsfähig bin ich net mehr...habe auch einen Schwerbehindertenausweis von 50 %

Die Ehe war schon lange im Eimer....hatten auch Paartherapie welche nicht vom Erfolg gekrönt war !

Für die Tochter bekommt sie Unterhalt von einem anderen Mann

Ich zahle aktuell 762,90 €

Nettokrankengeld 60,43 x 30 = 1.812,90 Euro
abzgl. Unterhalt Sohn 241,00 Euro
______________________________________
Verbleiben 1.571,90 Euro
Hiervon 3/7 673,67 Euro
______________________________________
Verbleiben 898,23 Euro

Wegen des Selbstbehalts von 1.050 Euro reduziert sich der Unterhalt für XXXXX auf 521,90 Euro (1.571,90 ./. 1.050). Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 521,90 + 241 = 762,90 Euro.

Ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe.

LG

--
Anton



Zitat:
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Hallo AntonAusTirol,




Wenn sie "Chancen" sieht das die Ehe noch zu retten ist, ja.

Aber zum Unterhalt, kommt es natürlich auf deine Leistungsfähigkeit an.

Wie hoch ist dein monatliches Einkommen?

Bekommt sie für ihre Tochter Unterhalt?

lg
edy
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  #8  
Alt 27.01.2012, 18:01
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 562
Standard

Hallo AntonAusTirol,

Besteht ein Unterhaltstitel? (Jugendamt/Gerichtsbeschluss).
Wer hat die Berechnung vorgenommen? (für den Trennungsunterhalt).

Unter Leistungsfähigkeit meinte ich, wie viel Geld du über dem SB verdienst.

Krankengeld ist nur vorüber gehend,wie hoch ist sonst dein mtl. Durchschnittseinkommen?

lg
edy
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  #9  
Alt 27.01.2012, 18:44
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Beiträge: 5
Böse Unterhalt die Dritte

Hallo Edy,

einen Unterhaltstitel gibt es nicht...die Berechnung hat der Vater der Unnötigen ausgerechnet; dieser ist Rechtsanwalt von Beruf.
Überprüft hat dies auch, es hört sich lustig an, der Blaue Weihnachtsmann Aktuell: Blauer Weihnachtsmann

Mir bleibt momentan nur diese 1050 €. Darüber verdiene ich nichts.
Da ich dieses Jahr noch nicht gearbeitet habe und die Steuerklasse gewechselt habe.
Wenn ich jetzt wieder arbeiten würde dann bekäme ich = gesetzl. Netto EUR 1.733,21

So hat mir es die Lohnbuchhaltung ausgerechnet.

LG

--
Anton


Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo AntonAusTirol,

Besteht ein Unterhaltstitel? (Jugendamt/Gerichtsbeschluss).
Wer hat die Berechnung vorgenommen? (für den Trennungsunterhalt).

Unter Leistungsfähigkeit meinte ich, wie viel Geld du über dem SB verdienst.

Krankengeld ist nur vorüber gehend,wie hoch ist sonst dein mtl. Durchschnittseinkommen?

lg
edy
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