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#1
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| Mein Mann hat die Scheidung eingereicht - das war im September 2010. Er war zu dem Zeitpunkt schon arbeitslos. Das Jahr mit ALG 1 ging zu Ende und nun hat er kein ALG II beantragt, weil er Vermögen hat. Er hat sich außerdem Geld geborgt, damit er nicht alles aus seinem Vermögen flüssig machen muss. Ich habe alle erforderlichen Papiere für die Scheidung zusammen getragen. Was ich von ihm nie bekam: Unterhalt für unsere gemeinsame 10jährige Tochter. Ich gehe inzwischen voll arbeiten, das Kind lebt bei mir. Nun stellt er mir das so dar, dass er den fälligen Unterhalt für das Kind mit dem Trennungsunterhalt verrechnet, den ich ihm schulden würde. Er ist inzwischen 2 Jahre ohne feste Arbeit. Er bemüht sich sehr, das kann ich bestätigen. Aber dass ich deswegen auf Unterhalt fürs Kind verzichten soll, das geht nicht. Weiß jemand, wie das gehandhabt wird und ob er mir die Wahrheit sagt, wenn er auf meine Zahlungspflicht ihm gegenüber hinweist? Müsste ich wirklich für ihn zahlen, er könnte sich ja zum Erhalt seiner Zahlungsfähigkeit schon längst eine Überbrückungsarbeit gesucht haben. Das macht er aber nicht, er wartet immer noch auf einen Job in seiner Branche. Danke fürs Lesen und für eventuelle Tipps. |
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#2
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| Hallo, den geschuldeten Kindesunterhalt (KU) kann er nicht mit einem eventuellen Anspruch auf Trennungeunterhalt verrechnen. Das Kind hat Anspruch auf KU vom Kindesvater (KV). Der KV hat eventuell anspruch auf Trennungsunterhalt von Dir. Ich würde Dir zunächst mal empfehlen, für das gemeinsame Kind beim JA eine Beistandschaft einzurichten. Das JA kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Ob Du ihm dann Trennungsunterhalt oder später Ehegattenunterhalt zahlen musst, dass solltet ihr unter euch, oder über Anwälte und das Familiengericht regeln lassen. Das 10jährige Kind hat Anspruch auf den Mindestunterhalt in Höhe von 272€. Wenn es 12 Jahre alt wird, erhöht sich dieser auf 334€. Wie schon gesagt, mit dem Trennungsunterhalt kann das nicht verrechnet werden. LG chico |
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#3
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| Hallo quilisma3, Zitat:
Wie hoch ist dein EK? lg edy |
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#4
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| @chico: Danke! @edy: brutto 3200.- Wie gesagt, ich habe alle Auslagen für das Kind allein zu tragen. Danke fürs Lesen und Gedankenmachen! LG Q. |
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#5
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| Hallo quilisma3, 3200€ Brutto ca.1950€Netto (Stkl.1). Da musst du mit ca. 300€ Trennungsunterhalt rechnen. Zitat:
Du solltest dich um den Zugewinnausgleich kümmern. lg edy Geändert von edy (09.01.2012 um 23:34 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
![]() Ich denke mal, du hast bezüglich KU wenig Druck gemacht, oder? Denn normalerweise wird heutzutage vom Unterhaltsleistenden gefordert, (fast) jede Tätigkeit anzunehmen, um die Zahlung des KU zu gewährleisten. TU fällt natürlich auch an, bis zur rechtskräftigen Scheidung. ( siehe Proforma Kalkulation von edy ). Beide Forderungen sind stets getrennt voneinander zu betrachten, da keine diese Positionen von der jeweils anderen abhängig ist, sondern von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Er sollte sich einen Job suchen, und zwar schnellstens. Wenn du beginnst, im Namen des Kindes den Unterhalt einzuklagen wird ihm gehörig der Marsch geblasen. Dann ist nichts mehr mit :"Ei ja, wir schauen mal bis ich etwas exakt passendes gefunden habe"! |
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