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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #11  
Alt 22.02.2012, 16:55
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ja das stimmt mit dem wg, allerdings liegt mir keine info vor, ob sie es dann zurückzahlen muss nachdem die nachzahlung ja das einkommen nachträglich erhöht hat.

werde ich sicher aus dem n ra schreiben erfahren

tja die können ggf leistungen zurückfordern komisch oder?

ja ist mir bekannt, aber gedanklich haben da 2 personen je 845 € ohne arbeit,
ich 1100 € mit arbeit....:-(

mein fehler ...ich gehe arbeiten...zitat meines rechtsanwaltes...

basieren tuen die 700 nachehelicher unterhalt aus dem am scheidungstag nov 2010 erstellten vergleich, aus meinem einkommen und der 3/7 rechnung abzgl. 114 € anteilige schulden.

ich wurde aufgefordert am realsplitting teil zu nemne, ist erfolgt

und sie wurde aufgefordert innerhalb des folgejahres erstazleistungen zu beantragen, sprich rente, auch erfolgt

was benötigst du ggf noch?

naja und eben jener ra war es der mit sgate ich solle die klausel gezahlt unter vorbehalt benutzen, ist erfolgt.
und eben er sagt jetzt kann man nix machen...

sehr logisch

darum ist er auch raus aus der nummer ;-)
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  #12  
Alt 23.02.2012, 08:54
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Hi,

vielleicht mal was grundsätzliches. "Gerechtigkeit", das ist nicht nur was ganz Subjektives, diese Vokabel hat im Zivilrecht nichts zu suchen, allenfalls im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht - und Familienrecht ist Zivilrecht - geht es um den Rechtsfrieden. Außerdem haben wir es hier mit dem Zauberwort "Vertragsfreiheit" zu tun. Man kann also letztlich vereinbaren, was man will, solange keine Sittenwidrigkeit vorliegt. Da sind die Grenzen.

"Vergleich" ist ein Nachgeben auf beiden Seiten bei unklarer Sach- und Rechtslage. Niemand kann gezwungen werden, einen Vergleich zu schließen. Man tut es in der Regel aus ökonomischen Gründen, und um sich ein langes, kostenintensives Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu ersparen. Dies ist hier offensichtlich geschehen. Wenn nun bei der Frau etliche Gutachten eingeholt werden mußten, so hat das Verrentungsverfahren sehr lange gedauert. Ich gehe mal davon aus, dass schon aus diesem Grund der Exmann Bescheid wußte. Wenn dann im Vergleich keine Klausel zu finden ist, was im Fall der Rentenbewilligung, oder aber auch der Aufnahme einer Tätigkeit zu geschehen hat, dann gehe ich mal davon aus (Achtung, genauer Text ist ja nicht bekannt), dass die Unterhaltsleistungen unabhängig von der Verrentung für eine gewisse Zeit erbracht werden sollten.

Herzlichst

TK
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  #13  
Alt 23.02.2012, 09:18
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hardy,

mich würde auch mal interessieren, wie lange die Zahlung von 700 Euro festgesetzt wurden? Denn an deiner letzten Aussage ist ja unschwer zu erkennen, dass dies nicht einfach nur nachehelicher Unterhalt ist, sondern vorwiegend Trennungsunterhalt beinhaltet.
Ist die rechtskräftige Scheidung noch nicht durch? Spätestens im Anschluss sollte eine Entscheidung und ggf. eine Neuberechnung dahingehend vollzogen werden - ob und in welcher Höhe noch nachehelicher Unterhalt zu zahlen sei.

Aber durch euren Vergleich und dieser Rentengeschichte ist das auch alles für mich aktuell nicht so eindeutig nachvollziehbar.
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  #14  
Alt 23.02.2012, 11:33
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Hi Coldplay,

es wurde nichts festgesetzt. Er hat sich mit der Ex geeinigt. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Herzlichst

TK
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  #15  
Alt 24.02.2012, 06:59
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Standard auszug vergleich

hallo ihr beiden, anbei mal der auszug aus dem vergleich, ev. ist es dann einfacher für euch, daraus etwas abzuleiten? lg und vielen dank hardy
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg vergl auszug.jpg (104,6 KB, 4x aufgerufen)
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  #16  
Alt 24.02.2012, 10:38
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Hardy,

weshalb verpflichtet sich ein Mann mit deinem Einkommen vertraglich zu einem nachehelichen Unterhalt ( Dauer unbegrenzt ? ) i.H.v. monatlich 700 Ocken?




.
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  #17  
Alt 24.02.2012, 10:49
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Coldplay,

hi naja freiwillig habe ich mir das sicher nicht angetan!

es wurde von der richterin damit begründet das sie krank ist und somit nach den sonderregeln von wegen sie muss selber für ihren unterhalt sorgen, ausgenommen ist.

dazu sei einmal anzumerken, das ich noch nie einen vergleich hatte und nun leider wiedermal feststellen muss das MEIN anwalt damals mit abstand wohl die grösste pfeife war.

denn...ich habe ihn mehrfach gefragt ob das auch echt o k wäre so alles, da ich es nicht überblicken konnte.

tja fürchte der kerld hihi hat mich richtig reingeritten, ev verdiente er an nem vergleich besser oder so, keine ahnung.

egal wie, den mist an der backe hab ich nun.

und denke man kann ihn dafür nachträglich eben nicht zur rechenschafft ziehen.

is ja auch egal, damals is vorbei, heute zählt und die zukunft...

ev. hat einer von euch beiden ja ne heisse eingebung wie ich ggf aus dem schlamassel rauskomme

logo is mein neuer ra auch am machen, nur!!! sorry ich traue ihr auch nicht, weiss ich nicht ob mir ähnliches erneut passiert?
DARUM suche und sammle ich eben infos und tricks, um ggf besser selber beurteilen zu können ob es richtig ist was man mir vorschlägt, rechnet etc.

alles wird gut...irgendwann...logo

bin ja mal gespannt ob mit der heutigen post eine u-neuberechung von der gegenseite ra kommt und welche dreiste rechnung er aufgemacht hat...
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  #18  
Alt 24.02.2012, 12:31
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Hi,

viel klarer sehe ich immer noch nicht, aber etwas. Also, ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht nur drei Tage verheiratet wart. Richtig? Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Ex ihren Unterhalt nicht verdienen kann aufgrund der Krankheit bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Insoweit macht die Anmerkung der Richterin Sinn. Lange verheiratet, erwerbsunfähig, damit ist der gesunde arbeitende Partner in der Pflicht.

Offen ist leider, wie lange dieser Betrag (es geht nur um den Exenunterhalt) bezahlt werden muss. Das wußte bei Vergleichsabschluß niemand oder man wollte/konnte es nicht festzurren. Deshalb wohl auch die vage Nicht-Fixierung der Zukunft. Ich gehe allerdings davon aus, dass die EM-Rente in die Unterhaltsleistungen zukünftig einbezogen werden sollte. Was die laufenden Zahlungen angeht. Für einmalige Nachzahlungen war keine Regelung getroffen, und das, obwohl die Rente angepeilt war, und diese 6-Monats-Zahlungen die Regel sind. Damit gehe ich davon aus, dass du weder direkt noch indirekt Zugriff auf die Nachzahlung hast.

Die öffentliche Hand hat direkt Zugriff auf diese Nachzahlung, wenn ein Titel vorliegt (da meist ein Verwaltungsakt), privat hat man Zugriff, wenn ein Urteil/Vergleich vorliegt, in dem der Anspruch rechtskräftig festgestellt ist. Eine solche Entscheidung hast du nicht, also auch keinen Zugriff.

Ich kann deinen Ärger verstehen. Aber, deine Rechnung geht nicht auf. Überlege dir mal, dass Frau und Kind an der Armutsgrenze leben. Die Frau kann nicht arbeiten, das Kind? Kinderarbeit haben wir in Deutschland schon lange abgeschafft, und das ist gut so.

Also, daß den Unterhalt für die Zukunft neu berechnen, und feststellen, wie lange überhaupt noch zu zahlen ist, mach dir klar, dass da auf der Gegenseite weiß Gott und Mensch keine Reichtümer angesammelt werden bzw. worden sind.

Und das wars.

Herzlichst

TK
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  #19  
Alt 24.02.2012, 14:28
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hmm ok nee ich leider auch nicht :-(

genau 54 monate, nicht "lange"

richtig und verständlich

ja grade das ist eben sehr ärgelich die fehlende zeitbegrenzung leider habe ich online dazu auch nur sehr abweichende urteile gefunden

na also wird sie nicht einbezogen ist es beschiss denn die rente stellt bei ihr ja einkommen da

ja das scheint mir allerdings langsam auch so

die neuberechnungen laufen

achso dann verstehe ich deinen satz also so das ich als arbeitender mensch mit 1100 € im überfluss lebe. hmm ok ansichtssache finde ich

fazit: die anwaltliche bemerkung, meine grössten fehler waren und sind, das ich die frau geheiratet habe und regelmässiger arbeit nachkomme trifft in jedem fall zu.

wie hieß es damals in der werbung: "da weiss man was man hat", glaube waschmittel war es...

ich werde mich also an den rat halten und habe denke ich schon ein geeignetes model für mich gefunden

allerdings entspricht das ganze nicht meiner pers. einstellung, aber der mensch ist ja lern und anpassungsfähig.

lg hardy
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  #20  
Alt 24.02.2012, 14:50
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Hi,

die Zeitbegrenzung ist eben sehr individuell von den Umständen des Paares abhängig. Da kann man nichts genaues im Internet finden. Nimm das einfach mal zur Kenntnis.

Für dich gilt es jetzt, für die Zukunft eine gute Lösung zu finden. Und da stehen doch deine Chancen gar nicht schlecht. So furchtbar lange bist du noch nicht geschieden, ist doch alles noch im Rahmen. Und vergiß eines nicht. Hast ja auch Vorteile wie etwa die günstigere Steuerklasse gehabt. Man kann nun mal nicht alles haben: die Vergünstigungen, die die Ehe für beide bietet, und die Vergünstigungen, die man als Lediger hat. Funktioniert nicht.

Ich habe nicht geschrieben, dass du in Saus und Braus lebst. Nur den Kindesunterhalt in die Berechnung mit einzubeziehen, das ist nun mal absolut neben der Sache, sorry, aber ist so.

Herzlichst

TK
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