Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Unterhalt, Unterhaltsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.06.2010, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 9
Frage Nachträglich Unterhaltsanspruch?

Mein Sohn (fast 16 Jahre) lebt bei seinem Vater, wir wurden vor 2 1/2 Jahren geschieden, damals wurde zusammen mit dem Rechtsanwalt vereinbart, dass beide auf Unterhaltsansprüche verzichten (ich auf meinen, mein Exmann auf den Unterhalt für den Sohn). Diese Vereinbarung wurde niedergeschrieben und steht auch so in einer notariellen Urkunde. Es besteht ferner gemeinsames Sorgerecht, an welches sich mein Exmann allerdings nicht hält, von Sohn erfahre ich auch nichts und sehe ihn nur etwa alle 3 Wochen ca. 1 Std.
Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn.
(Er ist selbständig, verdient sehr gut und kauft eine Immobilie nach der anderen - ist also nicht hilfsbedürftig).
Muss ich zahlen oder nicht?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.06.2010, 22:45
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo Rosi,

Zitat:
Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn
also nachträglichen Unterhalt bekommt er nur, wenn er dich durch

z.B. einen RA " in Verzug" gesetzt hat und der notarielle Vertrag ungültig wäre.

Hat er das nicht,kann er den "abgelaufenen" Unterhalt nicht nachfordern.

Ansonsten könntest du ja auch deinen Unterhalt nachfordern.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.06.2010, 23:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 9
Standard

Hallo,
vielen Dank für die Info, beruhigt mich erst einmal.
Da ich mittlerweile wieder verheiratet bin, kann ich leider keine Unterhaltsansprüche mehr stellen. Mich interessiert nur sehr, ob er trotz bestehender notarieller Vereinbarung ab sofort Unterhaltung verlangen kann. Ich wurde vom Landratsamt schriftlich aufgefordert, mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vorzulegen, da mein Exmann nunmehr Unterhaltsansprüche geltend machen will.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
scheidung, unterhaltspflicht

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mein Unterhaltsanspruch als 2. ex-frau??? blindes Huhn Unterhalt, Unterhaltsrecht 1 13.04.2010 14:29
Kann der Unterhaltsanspruch vertraglich ausgeschlossen werden Gast Unterhalt, Unterhaltsrecht 1 28.01.2010 19:45
Berechnung Unterhaltsanspruch? flinkenadel Kindesunterhalt 1 21.01.2010 15:45
Unterhaltsanspruch der Eltern Gast Elternunterhalt 2 09.09.2009 14:50


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de